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Beurkundung der Eheschließung

Schild eines Standesamts

Standesamt, © picture alliance / dpa

Artikel

Wenn Sie in Belarus geheiratet haben, können Sie Ihre Eheschließung im deutschen Eheregister beurkunden lassen. Es kann in diesem Zuge auch eine deutsche Heiratsurkunde beantragt werden.

Antragstellung

Wenn Sie in Belarus geheiratet haben, können Sie Ihre Eheschließung im deutschen Eheregister beurkunden lassen. Es kann in diesem Zuge auch eine deutsche Heiratsurkunde beantragt werden.


Zuständig für die Beurkundung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Zuständigkeit des Standesamts I in Berlin ist nur gegeben, wenn die antragstellende Person niemals (auch nicht als Kind) im Inland wohnhaft war. Gleiches gilt für eventuell antragsberechtigte Eltern oder Kinder der Ehegatten, sofern die Ehegatten verstorben sind.

Die Registrierung der Ehe geschieht nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist jeder Ehegatte. Der Antrag muss nicht gemeinsam gestellt werden, es sei denn es wird eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben. In diesem Fall müssen beide Ehegatten den Antrag unterschreiben.

Die deutsche Botschaft Minsk kann bei der Antragstellung mitwirken, wenn mindestens ein Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Belarus hat.

Informationen zu Namenserklärungen finden Sie hier

Für die Beantragung eines Visum zur Familienzusammenführung ist eine Beurkundung der Ehe keine Voraussetzung, es genügt bei Antragstellung die Vorlage der belarussischen Heiratsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung. Nähere Informationen zum Ehegattennachzug finden Sie hier

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Formular
  • belarussische Heiratsurkunde
  • Reisepässe der Ehegatten
  • Geburtsurkunden der Ehegatten
  • ggf. Urkunde über die Namensführung der Ehegatten
  • ggf. Heiratsurkunden früherer Ehen
  • ggf. Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
  • ggf. Auflösungsnachweise früherer Ehen
  • (Ab-) Meldebescheinigung aus Deutschland

Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden müssen. Nicht deutsche Urkunden (z.B. belarussische) müssen mit einer Apostille auf der Originalurkunde versehen werden. Hiervon ist eine notariell beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm 9:1995 anzufertigen. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vor Antragstellung bei Ihrem Standesamt in Deutschland, ob eine in Deutschland gefertigte Übersetzung gewünscht wird oder ob eine in Belarus vorgenommene Übersetzung genügt.

Gebühren

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf nachstehender Gebührenübersicht.

Antragsformular

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