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Gebührenübersicht
Gebührenübersicht Stand: 04.11.2022
Bitte beachten Sie:
- Alle Gebühren sind in der Botschaft in EUR zu entrichten
- 200 und 500 EUR-Scheine können nicht angenommen werden
- Eine Kartenzahlung ist derzeit nicht möglich
Gebühren für Passangelegenheiten
Passarten
| mit Wohnsitz in Belarus und nicht in Deutschland gemeldet | ohne Wohnsitz in Belarus oder mit Wohnsitz in Belarus, aber in Deutschland gemeldet |
Biometr. Reisepass mit 32 Seiten ESTA-fähig Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre Bearbeitungszeit: ca. 4-6 Wochen | bis 23 Jahre: 58,50 EUR ab 24 Jahre: 81,00 EUR | bis 23 Jahre: 96,00 EUR ab 24 Jahre: 141,00 EUR |
Biometr. Reisepass mit 48 Seiten ESTA-fähig Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre Bearbeitungszeit: ca. 4-6 Wochen | bis 23 Jahre: 80,50 EUR ab 24 Jahre: 103,00 EUR | bis 23 Jahre: 118,00 EUR ab 24 Jahre: 163,00 EUR |
Expressverfahren für o.g. Reisepässe (verkürzt die Produktionszeit um ca. 8 Werktage) | 32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr Bitte beachten Sie: aktuell längere Kurierlaufzeiten aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen! | 32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr Bitte beachten Sie: aktuell längere Kurierlaufzeiten aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen! |
Vorläufiger Reisepass nicht ESTA-fähig Gültigkeit: 1 Jahr | 39,00 EUR | 65,00 EUR |
Kinderreisepass nur bis zum 12. Lebensjahr möglich nicht ESTA-fähig Gültigkeit: 1 Jahr | 26,00 EUR | 39,00 EUR |
Reiseausweis als Passersatz (wird i.d.R. nur im Notfall ausgestellt) Ermöglicht nur die einmalige, direkte Einreise nach Europa Gültigkeit: max. ein Monat | während der Dienstzeit: 21,00 EUR | außerhalb der Dienstzeit: 29,00 EUR |
Wohnortänderung im Reisepass | gebührenfrei | gebührenfrei |
Personalausweis | bis 24 Jahre: 53,00 EUR ab 24 Jahre: 67,00 EUR | bis 24 Jahre: 66,00 EUR ab 24 Jahre: 80,00 EUR |
eID-Karte | 37,00 EUR | 37,00 EUR |
Gebühren für andere Dienstleistungen
Unterschriftsbeglaubigung (bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf) | 56 Euro |
Namenserklärung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 80 Euro / pro volljährigem Kind, bei minderjährigen Kindern nur eine Gebühr 2. Kopiebeglaubigung: 25 Euro pro Kind 3. spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Geburtsregistrierung/ Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt | Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 80 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56 Euro pro Kind) 2. Kopiebeglaubigung: 25 Euro pro Kind 3. spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Eheregistrierung/ Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 80 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56 Euro) 2. Kopiebeglaubigung: 25 Euro 3. spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind Antragstellung zu zahlen. |
Kopiebeglaubigung | 25 Euro pro Schriftstück |
Sonstige Bescheinigungen | Mit Entwurf: 34 Euro Ohne Entwurf: 70 Euro |
Beurkundung (bspw. Erbscheinsantrag) | Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des beurkundenden Rechtsgeschäfts. Bei Vorbereitung der Beurkundung wird der/die Konsularbeamte Sie vor dem Termin über die Höhe der Gebühr informieren (Erbschein 279 Euro). |
Vaterschaftsanerkennung | 137 Euro bei Vorlage eines Entwurfs einer deutschen Behörde: 97 Euro |
Sorgeerklärung | 137 Euro bei Vorlage eines Entwurfs einer deutschen Behörde: 97 Euro |
Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/ Entschädigungsbehörde/Pensionen aus einem früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst | gebührenfrei |
Grenzübertrittsbescheinigung | gebührenfrei |
Führungszeugnis | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 56 Euro 2. spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz Die Gebühr Nr. 1 ist bei Vorsprache zu zahlen. |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung | 34 Euro |
Urnenbescheinigung/ Leichenpass | 64 Euro |
Staatsangehörigkeitsausweis/ Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit | keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Einbürgerung | gebührenfrei |