Bitte beachten Sie, dass die Terminvergabe für die Beantragung von Schengen-Visa:
· ausschließlich über das Terminvergabesystem auf unserer Internetseite erfolgt;
· in chronologischer Reihenfolge der Eintragungen auf der Terminliste
anhand verfügbarer Kapazitäten erfolgt;
· kostenlos ist;
· die Dauer bis zur Zuweisung eines Termins aktuell bis zu 18 Monate beträgt
· die Botschaft Minsk aufgrund der Terminknappheit aktuell auch Verpflichtungserklärungen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum akzeptiert (VE, die älter als 6 Monate sind, bedürfen zusätzlich der Vorlage einer aktuellen Arbeitgeberbescheinigung oder der letzten 3 Gehaltsabrechnungen des VE-Gebers)
· Die Gewährung von Sonderterminen erfolgt – anhand verfügbarer Kapazitäten - nur in dringenden und nachgewiesenen medizinischen Fällen sowie an Angehörige der Kernfamilie nach Übersendung entsprechender Verwandtschaftsnachweise an visa-info@mins.diplo.de
· Termine, die mangels Terminbestätigung (innerhalb von 3 Tagen online) storniert wurden, werden nicht wieder hergestellt, entsprechende E-Mail Anfragen werden nicht mehr individuell beantwortet.
· Terminregistrierungen mit fehlenden Angaben, insbesondere hinsichtlich der Zieladresse im Schengen-Raum werden gelöscht, entsprechende Mail-Anfragen werden nicht mehr individuell beantwortet.
· Terminregistrierungen für touristische Reisezwecke werden aktuell aufgrund der hohen Terminnachfrage nachrangig behandelt
Terminanfragen werden NUR schriftlich beantwortet, bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab.
Sonderterminanfragen in zuvor genannten dringenden Fällen werden NUR schriftlich beantwortet.
Für die Beantragung von Schengen-Visa durch Gruppen von mehr als 6 Personen verfahren Sie bitte wie folgt:
Registrierung auf der Terminwarteliste (Hauptperson plus maximal 5 Personen pro Registrierung möglich). Nach Erhalt der verschiedenen Registrierungsnummern für alle Antragsteller der Gruppe senden Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular auf der Webseite und bitten um Zuweisung eines Gruppentermins. Bitte beachten Sie jedoch, dass Aufenthaltszweck- und zeitraum sowie Einlader für alle Antragsteller einer Gruppe identisch sein müssen, andernfalls kann kein Gruppentermin durchgeführt werden.
Aktuell wichtiger Hinweis: Die Botschaft akzeptiert im Visumsverfahren künftig als Finanzierungsnachweis keine Bankauszüge von Konten mehr, die nicht mindestens 6 Monate vor Visumsbeantragung eröffnet wurden und entsprechende Kontobewegungen aufweisen. Dies gilt insbesondere für Sparkonten, aber auch für alle anderen Bankkonten.