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Gebühren für die Visumantragstellung
Für die Bearbeitung von Visumanträgen fallen Visagebühren an, welche ausschließlich in Euro bei der Beantragung bar zu zahlen sind. Im Folgenden finden Sie genaue Informationen darüber, welche Gebühr für das von Ihnen begehrte Visum zu entrichten ist.
Gebühren für Schengenvisa
Die hier aufgeführten Gebührenbefreiungen für Reisen nach Deutschland werden für die von uns vertretenen Schengenstaaten analog angewandt.
Staatsangehörige von Staaten mit Visumerleichterungsabkommen (u. a. Belarus):
35,- Euro |
gebührenfrei |
Antragsteller ab 12 Jahren |
- Kinder von bis zu 12 Jahren - enge Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern), die zu rechtmäßig in Deutschland lebenden belarussischen Personen reisen - Personen mit deutschem Ehepartner - Eltern minderjähriger deutscher Kinder - Personen, die unter andere Gebührenbefreiungen gem. des VEA fallen |
Staatsangehörige anderer Staaten:
80,- Euro |
40,- Euro |
gebührenfrei |
volljährige Antragsteller |
minderjährige Antragsteller |
- Kinder bis zu 6 Jahren - Personen, die unter andere Gebührenbefreiungen gem. des Visakodex fallen |
Gebühren für Nationale Visa
75,- Euro |
37,50 Euro |
gebührenfrei (gem. §52 Abs. 1 AufenthV) |
volljährige Antragsteller |
minderjährige Antragsteller |
- Stipendiaten - Familiennachzug zum deutschen Staatsangehörigen - Familienangehörige von EU-/EWR Freizügigkeitsberechtigten |