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Sprachkurs über 3 Monate
Sie möchten an einem Deutsch-Intensivkurs teilnehmen, der länger als drei Monate dauern wird? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den dazu benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Diese Informationen richten sich an Teilnehmer an einem Intensivkurs zum Erlernen der deutschen Sprache bei einer Dauer des Kurses von über drei Monaten. Es gilt nicht wenn danach ein Studium oder eine Ausbildung beabsichtigt ist. Siehe dazu die Informationen zu „Studium“ bzw. „Berufsausbildung“.
(Bei einem kürzeren Aufenthalt gelten die Informationen für Sprachkurse mit einer Dauer von unter drei Monaten)
Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen. - Sprachkurs
⬜ Anmeldebestätigung der Sprachschule (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Mit Angabe der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche)
⬜ Bestätigung der Zahlung der Sprachkursgebühr (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
⬜ Schriftliche Erklärung zur Motivation für den geplanten Sprachkurs und das Studium in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
⬜ Falls der Antragsteller minderjährig ist und beide Eltern sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
- notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) ODER
- notariell beglaubigte Einverständniserklärung eines Elternteils UND Gerichtsbeschluss über die Ausreise des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils
⬜ Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
- Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
- dessen notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
UND Nachweis über die Sorgerechtslage mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien), d.h.
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils ODER
- Bescheinigung über die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter ODER
- Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte - Nachweise über den beruflichen Werdegang und bisherige Sprachkenntnisse
⬜ lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
⬜ Falls vorhanden: Nachweis über Studienabschluss mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
ODER Studentenbuch mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
⬜ Falls vorhanden: Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
⬜ Falls vorhanden: höchstes bereits erlangtes Sprachzertifikat (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) - Finanzierung (mindestens 947 Euro pro Monat)
⬜ förmliche Verpflichtungserklärung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Mit Vermerk „zum Sprachkurs“ und „Bonität nachgewiesen“
ODER Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland (Nachweis zweifach)
Hinweise zu der Eröffnung eines Sperrkontos finden Sie hier.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel zwischen acht und zehn Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger..
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.