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Studium

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Sie möchten in Deutschland studieren? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den dazu benötigten Unterlagen.

Wen betreffen diese Informationen?

Dieses Merkblatt richtet sich an Studienbewerber, Studenten und Doktoranden (Dissertation/ Promotion) - auch wenn ein studienvorbereitender Deutschkurs vorangestellt ist.

  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

    internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung
    internationale Studierende © colourbox.de


  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen.
  • Studium
    Zulassungsbescheid oder Bewerbungsbestätigung einer deutschen Hochschule (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
  • Bei Austauschsemestern zusätzlich:
    aktuelle Studienbescheinigung der belarussischen Hochschule mit Angaben zum Studiengang und zur Studiendauer (im Original mit zwei Kopien, ohne Übersetzung)
    Sollte aus den Zulassungsunterlagen der deutschen Hochschule nicht hervorgehen, dass Sie im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung ein Austauschsemester wahrnehmen, muss die belarussische Hochschule auch bestätigen, dass Sie nach Ableistung des Semesters in Deutschland Ihr Studium in Belarus in Ihrem Studiengang fortsetzen können.

    Bei bedingter Zulassung:
    Bescheid über die bedingte Studienzulassung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
    UND Nachweis, dass diese Bedingungen erfüllt sind (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)

    Bei studienvorbereitendem Sprachkurs:
    - Bescheid über die bedingte Studienzulassung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    ODER Unterlagen wie Studienbewerber
    -
    UND Anmeldebestätigung der Sprachschule (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Mit Angabe der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche)
    - UND Bestätigung der Zahlung der Sprachkursgebühr (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien
    - UND Schriftliche Erklärung zur Motivation für den geplanten Sprachkurs und das Studium in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)

    Für Studienbewerber:
    - Abschlusszeugnis der Schule/Universität mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    ODER sonstiger Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland, z.B. Studienbescheinigung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    - UN
    D lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
  • Sprachkenntnisse
    ⬜ Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    In der Regel durch ein Sprachzertifikat (kann in Ausnahmefällen entfallen)
  • Finanzierung
    mindestens 934 Euro pro Monat für Studenten und Doktoranden
    mindestens 1.027 Euro pro Monat für Studienbewerber

    ⬜ förmliche Verpflichtungserklärung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Mit Vermerk „zum Studium“ (ggfs. auch „zum Sprachkurs mit anschließendem Studium“) und „Bonität nachgewiesen“
    ODER Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland (Nachweis zweifach)

    Hinweise zu der Eröffnung eines Sperrkontos finden Sie hier. Auch wenn ein vorgeschalteter Sprachkurs geplant ist, ist die Summe für 12 Monate einzuzahlen.
    ODER Stipendienbescheid (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Der Bescheid muss Hinweise über die Dauer, Höhe, Umfang und Herkunft der Mittel für das Stipendium enthalten.

    Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls dennoch ein Sperrkonto eröffnet werden muss. Falls Ihnen der Stipendienbescheid nur per E-Mail zugeschickt wurde: Ausdruck des Bescheides (zweifach) UND der E-Mail mit welcher der Bescheid übersandt wurde (zweifach)

  • Für Minderjährige
    Falls der Antragsteller minderjährig ist und beide Eltern sorgeberechtigt sind:
    - Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)

    - notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) ODER
    - notariell beglaubigte Einverständniserklärung eines Elternteils UND Gerichtsbeschluss über die Ausreise des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils
    Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
    - Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
    - dessen notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    UND Nachweis über die Sorgerechtslage mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien), d.h.
    - Sterbeurkunde des anderen Elternteils ODER
    - Bescheinigung über die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter ODER
    - Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Vier bis sechs Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


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