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Kopiebeglaubigungen

Foto eines Stempels

Beglaubigung, © colourbox

Artikel

Für den Fall, dass Sie beglaubigte Kopien für eine Verwendung in Deutschland benötigen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Seite.

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit der Urschrift (Kopiebeglaubigung) oder mit der durch eine deutsche Stelle öffentlich beglaubigten Abschrift/ Ausfertigung ist zu beachten, dass die Urschrift oder die durch eine deutsche Stelle öffentlich beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht durch eine deutsche Stelle öffentlich beglaubigten Abschrift (einfache Kopie) kann nicht beglaubigt werden.

Die Kopiebeglaubigung bestätigt nicht die Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit eines Dokumentes.

Bitte beachten Sie, dass belarussische Urkunden für eine Verwendung in Deutschland im Regelfall mit einer Apostille versehen sein müssen.

Sollten Sie die Kopiebeglaubigungen für Studienzwecke benötigen, bitten wir Sie darüber hinaus um die Vorlage eines Nachweises über den Studienzweck sowie eines Nachweises über die Anzahl der benötigten Kopien.

Gebühren

Die Ausstellung von Kopiebeglaubigungen für Studienzwecke ist kostenfrei.

Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier

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