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Gebührenübersicht

03.05.2022 - Artikel

Stand: 01.03.2024


Bitte beachten Sie:

  • Alle Gebühren sind in der Botschaft in EUR zu entrichten
  • 200 und 500 EUR-Scheine können nicht angenommen werden
  • Eine Kartenzahlung ist derzeit nicht möglich

Gebühren für Passangelegenheiten

Passarten

mit Wohnsitz in Belarus und nicht in Deutschland gemeldet

ohne Wohnsitz in Belarus oder mit Wohnsitz in Belarus, aber in Deutschland gemeldet

Biometr. Reisepass mit 32 Seiten

ESTA-fähig

Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre

Bearbeitungszeit:

ca. 8 - 10 Wochen

bis 23 Jahre: 68,50 EUR

ab 24 Jahre: 101,00 EUR

bis 23 Jahre: 106,00 EUR

ab 24 Jahre: 171,00 EUR

Biometr. Reisepass mit 48 Seiten

ESTA-fähig

Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre

Bearbeitungszeit:

ca 8 -10 Wochen

bis 23 Jahre: 90,50 EUR

ab 24 Jahre: 123,00 EUR

bis 23 Jahre: 128,00 EUR

ab 24 Jahre: 193,00 EUR

Expressverfahren für o.g. Reisepässe

(verkürzt die Produktionszeit um ca. 8 Werktage)

32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr

Bitte beachten Sie: aktuell längere Kurierlaufzeiten aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen!

32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr

Bitte beachten Sie: aktuell längere Kurierlaufzeiten aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen!

Vorläufiger Reisepass

nicht ESTA-fähig

Gültigkeit: 1 Jahr

70,00 EUR

96,00 EUR

Reiseausweis als Passersatz

(wird i.d.R. nur im Notfall ausgestellt)

Ermöglicht nur die einmalige, direkte Einreise nach Europa

Gültigkeit: max. ein Monat

während der Dienstzeit:

52,00 EUR

außerhalb der Dienstzeit:

Wohnortänderung im Reisepass

gebührenfrei

gebührenfrei

Personalausweis

bis 24 Jahre: 52,80 EUR

ab 24 Jahre: 67,00 EUR

bis 24 Jahre: 65,80 EUR

ab 24 Jahre: 80,00 EUR

eID-Karte

37,00 EUR

37,00 EUR

Gebühren für andere Dienstleistungen

Unterschriftsbeglaubigung (5.1.2)

(bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf)

56,43 Euro

Namenserklärung (5.1.1. bzw. 5.1.2 und 5.1.3)

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:

1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung:

79,57 Euro / pro volljähriges Kind, bei minderjährigen Kindern nur eine Gebühr

2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind

3. spätere Gebühr des Standesamts

Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen.

Geburtsregistrierung/ (5.1.1. bzw. 5.1.2 und 5.1.3)

Antrag auf Beurkundung der

Auslandsgeburt

Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:

1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro pro Kind)

2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind

3. spätere Gebühr des Standesamts

Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen.

Eheregistrierung/ (5.1.1. bzw. 5.1.2 und 5.1.3)

Antrag auf Beurkundung der

Auslandseheschließung

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend Gebührenpunkten zusammen:

1. Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro)

2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro

3. spätere Gebühr des Standesamts

Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind Antragstellung zu zahlen.

Kopiebeglaubigung (5.1.3)

24,61 Euro pro Schriftstück

Sonstige Bescheinigungen (5.2.1 bzw. 5.2.2)

Mit Entwurf: 34,07 Euro

Ohne Entwurf: 70,33 Euro

Beurkundung (5.3.2.1)

(bspw. Erbscheinsantrag)

Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des beurkundenden Rechtsgeschäfts. Bei Vorbereitung der Beurkundung wird der/die Konsularbeamte Sie vor dem Termin über die Höhe der Gebühr informieren (Erbschein 278,59 Euro).

Vaterschaftsanerkennung (5.3.1.1 bzw.5.3.1.2)

136,69 Euro

bei Vorlage eines Entwurfs einer deutschen Behörde: 96,85 Euro

Sorgeerklärung (5.3.1.1 bzw.5.3.1.2)

136,69 Euro

bei Vorlage eines Entwurfs einer deutschen Behörde: 96,85 Euro

Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/

Entschädigungsbehörde/Pensionen aus einem früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis im

öffentlichen Dienst.

gebührenfrei

Grenzübertrittsbescheinigung

gebührenfrei

Führungszeugnis (5.1.2.)

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:

1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 34,07 Euro

2. spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz

Die Gebühr Nr. 1 ist bei Vorsprache zu zahlen.

Ausfuhrbestätigung zur

Mehrwertsteuerrückerstattung (5.2.1)

34,07 Euro

Urnenbescheinigung/ Leichenpass (4.1.1)

64,07 Euro

Staatsangehörigkeitsausweis/

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Einbürgerung

gebührenfrei

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