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Gebührenübersicht
Stand: 01.03.2024
Bitte beachten Sie:
- Alle Gebühren sind in der Botschaft in EUR zu entrichten
- 200 und 500 EUR-Scheine können nicht angenommen werden
- Eine Kartenzahlung ist derzeit nicht möglich
Gebühren für Passangelegenheiten
Passarten
| mit Wohnsitz in Belarus und nicht in Deutschland gemeldet | ohne Wohnsitz in Belarus oder mit Wohnsitz in Belarus, aber in Deutschland gemeldet |
Biometr. Reisepass mit 32 Seiten ESTA-fähig Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre Bearbeitungszeit: ca. 8 - 10 Wochen | bis 23 Jahre: 68,50 EUR ab 24 Jahre: 101,00 EUR | bis 23 Jahre: 106,00 EUR ab 24 Jahre: 171,00 EUR |
Biometr. Reisepass mit 48 Seiten ESTA-fähig Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre Bearbeitungszeit: ca 8 -10 Wochen | bis 23 Jahre: 90,50 EUR ab 24 Jahre: 123,00 EUR | bis 23 Jahre: 128,00 EUR ab 24 Jahre: 193,00 EUR |
Expressverfahren für o.g. Reisepässe (verkürzt die Produktionszeit um ca. 8 Werktage) | 32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr Bitte beachten Sie: aktuell längere Kurierlaufzeiten aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen! | 32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr Bitte beachten Sie: aktuell längere Kurierlaufzeiten aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen! |
Vorläufiger Reisepass nicht ESTA-fähig Gültigkeit: 1 Jahr | 70,00 EUR | 96,00 EUR |
Reiseausweis als Passersatz (wird i.d.R. nur im Notfall ausgestellt) Ermöglicht nur die einmalige, direkte Einreise nach Europa Gültigkeit: max. ein Monat | während der Dienstzeit: 52,00 EUR | außerhalb der Dienstzeit: |
Wohnortänderung im Reisepass | gebührenfrei | gebührenfrei |
Personalausweis | bis 24 Jahre: 52,80 EUR ab 24 Jahre: 67,00 EUR | bis 24 Jahre: 65,80 EUR ab 24 Jahre: 80,00 EUR |
eID-Karte | 37,00 EUR | 37,00 EUR |
Gebühren für andere Dienstleistungen
Unterschriftsbeglaubigung (5.1.2) (bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf) | 56,43 Euro |
Namenserklärung (5.1.1. bzw. 5.1.2 und 5.1.3) | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro / pro volljähriges Kind, bei minderjährigen Kindern nur eine Gebühr 2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind 3. spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Geburtsregistrierung/ (5.1.1. bzw. 5.1.2 und 5.1.3) Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt | Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro pro Kind) 2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind 3. spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Eheregistrierung/ (5.1.1. bzw. 5.1.2 und 5.1.3) Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro) 2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro 3. spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind Antragstellung zu zahlen. |
Kopiebeglaubigung (5.1.3) | 24,61 Euro pro Schriftstück |
Sonstige Bescheinigungen (5.2.1 bzw. 5.2.2) | Mit Entwurf: 34,07 Euro Ohne Entwurf: 70,33 Euro |
Beurkundung (5.3.2.1) (bspw. Erbscheinsantrag) | Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des beurkundenden Rechtsgeschäfts. Bei Vorbereitung der Beurkundung wird der/die Konsularbeamte Sie vor dem Termin über die Höhe der Gebühr informieren (Erbschein 278,59 Euro). |
Vaterschaftsanerkennung (5.3.1.1 bzw.5.3.1.2) | 136,69 Euro bei Vorlage eines Entwurfs einer deutschen Behörde: 96,85 Euro |
Sorgeerklärung (5.3.1.1 bzw.5.3.1.2) | 136,69 Euro bei Vorlage eines Entwurfs einer deutschen Behörde: 96,85 Euro |
Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/ Entschädigungsbehörde/Pensionen aus einem früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. | gebührenfrei |
Grenzübertrittsbescheinigung | gebührenfrei |
Führungszeugnis (5.1.2.) | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 34,07 Euro 2. spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz Die Gebühr Nr. 1 ist bei Vorsprache zu zahlen. |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung (5.2.1) | 34,07 Euro |
Urnenbescheinigung/ Leichenpass (4.1.1) | 64,07 Euro |
Staatsangehörigkeitsausweis/ Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit | keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Einbürgerung | gebührenfrei |