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Apostille
Beglaubigung, © colourbox
Die Republik Belarus ist seit 1992 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Aufgrund dieses Übereinkommens kann der Echtheitsnachweis einer Urkunde im Ausland nur mittels einer Apostille geführt werden.
Haager Übereinkommen
Die Republik Belarus ist seit 1992 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Aufgrund dieses Übereinkommens kann der Echtheitsnachweis einer Urkunde im Ausland nur mittels einer Apostille geführt werden. Die Apostille wird ausschließlich von dem Staat erteilt, der auch die Urkunde ausgestellt hat.
Eine Legalisation durch die jeweilige Botschaft ist nicht möglich.
Belarussische Urkunden
Soll in Deutschland eine belarussische Urkunde verwendet werden, so liegt es im Einzelfall im Ermessen der jeweiligen - deutschen – Behörde, ob zur Bestätigung der Echtheit einer belarussischen Urkunde eine Apostille verlangt wird oder nicht. Berechtigte Ausstellerbehörden einer Apostille in Belarus sind das belarussische Außenministerium, die Hauptverwaltung für Justiz (v.a. für Gerichtsentscheidungen) beim Minsker Stadtexekutivkomitee bzw. bei den jeweiligen Gebietsexekutivkomitees sowie das belarussische Bildungsministerium für Schul- und Universitätsabschlüsse.
In den meisten Fällen können die mit Apostille versehenen Unterlagen schon am nächsten Tag abgeholt werden. Weitere Informationen zur Apostille in Belarus finden Sie auf der Website des Justizministeriums.
Deutsche Urkunden
In Deutschland wird die Apostille für Urkunden des Bundes (außer für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutsches Patent- und Markenamts, hier ist das Deutsche Patentamt zuständig) vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) erteilt. Zu den von einer Bundesbehörde ausgestellten Urkunden gehört auch das Führungszeugnis.
Weitere Informationen zur Beantragung einer Apostille oder der Beantragung einer Endbeglaubigung finden Sie auf der Internetseite des BfAA
Für die von den Bundesländern ausgestellten Urkunden wird die Apostille vom jeweiligen Bundesland erteilt. Die Zuständigkeit hierfür ist nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Bedarfsfall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die Apostille erteilt wird. Zu den von den Bundesländern ausgestellten Urkunden gehören insbesondere Heirats-, Geburts- und Scheidungsurkunden sowie das Ehefähigkeitszeugnis.
Ausführliche Informationen zu „Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden“ finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes