Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net

Artikel

Die Botschaft steht Ihnen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen gerne zur Seite.

Wichtiger Hinweis

Staatsangehörigkeit Ihres Kindes

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil deutsch ist. Sofern Sie als Eltern nicht verheiratet sind und nur der Vater deutscher Staatsangehöriger ist, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn der Vater seine Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkennt.

Wichtiger Hinweis:

Für im Ausland geborene Kinder ist es in der Regel empfehlenswert, die Beurkundung der Geburt in einem deutschen Personenstandsregister zu beantragen, womit sowohl die Namensführung geklärt bzw. festgelegt wird und auch der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geprüft und konkludent bestätigt wird.

ABER: Bei Geburt im Ausland erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren/ seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben/ hat, nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.

Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Weitere staatsangehörigkeitsrechtliche Informationen

Antworten auf oft gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes unter dem Beitrag Staatsangehörigkeitsrecht

Wenn Sie deutscher Volkszugehöriger sind, könnte Sie vielleicht auch folgender Beitrag der Botschaft interessieren: Spätaussiedler

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben oder vielleicht verloren haben, können Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Prüfung beantragen. Mehr Informationen zum Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der Website des BVA.

Insbesondere machen wir Sie auf die Gesetzesänderung bezüglich der leichteren Einbürgerung für Nachkommen von NS-Verfolgten aufmerksam. Das BVA hat hierzu auf seiner Webseite eine Sonderseite eingestellt.







nach oben