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Spätaussiedler

Stockfoto eines Formulars

Antragsformular, © picture-alliance/ ZB

Artikel

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.

Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Zugewanderte automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Maßgeblich in dem vom Bundesverwaltungsamt durchgeführten Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren ist die deutsche Volkszugehörigkeit. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Spätaussiedlern ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Zuständige Behörde ist das Bundesverwaltungsamt, das auf seiner Website zahlreiche Informationen bereithält.

Aufnahmeverfahren

Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt (BVA) durchführen. Anträge sind direkt beim BVA einzureichen. Das BVA prüft die Anträge und erteilt ggf. den Aufnahmebescheid. Erst dieser berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.

Auch die nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers, die nicht selbst die Spätaussiedlereigenschaft besitzen, können in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden, sofern sie die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen.

Nähere Informationen finden Sie beim BVA (s.o.) oder aber auch auf dem auf dieser Website eingestellten Merkblatt.

Visumverfahren

Nach Eingang eines positiven Bescheids kann ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragt werden. Informationen zum Visaverfahren finden Sie hier

Ankunft in Deutschland

Nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet werden die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Gleichzeitig wird im Rahmen des Registrierverfahrens das Bescheinigungsverfahren eingeleitet, für das nunmehr auch das Bundesverwaltungsamt zuständig ist. Spätaussiedler und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des BAMF

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