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Sterbefall

? James Hardy / AltoPress / Maxppp ; Dead Blatt liegen auf Schnee

? James Hardy / AltoPress / Maxppp ; Dead Blatt liegen auf Schnee, © colourbox

Artikel

Die Botschaft spricht Ihnen zum Tode Ihres/ Ihrer Angehörigen ihr aufrichtiges Beileid aus. Dieser Beitrag soll dazu dienen, Sie über die umfangreichen und zeitaufwändigen Formalitäten zu informieren.

Allgemeine Informationen

Eine Bestattung auf einem belarussischen Friedhof ist möglich.

Umfangreiche Informationen des staatlichen Bestattungsunternehmens sind auf der Webseiten https://ritual.by/ und https://ritual-minsk.by/ zu finden.

Der Verstorbene kann auf dem Luft- oder Landweg nach Deutschland überführt werden. Eine Einäscherung mit einer nachfolgenden Überführung der Ascheurne ist ebenfalls möglich. Die Botschaft stellt die hierfür erforderliche Urnenbescheinigung aus.

Nähere Informationen hierzu bietet die Webseite https://intercs.org/en/.

Für eine Überführung nach Deutschland werden nachstehende Unterlagen benötigt:

  • Pass des Verstorbenen
  • Belarussische Sterbeurkunde
  • Die Urkunde ist bei einem Standesamt erhältlich und muss mit einer Apostille versehen werden.
  • Bescheinigung über die Lötqualität. Beim Leichentransport wird eine formlose Bescheinigung eines zugelassenen Bestattungsunternehmens über die Lötqualität benötigt. Die Bescheinigung muss einen Vermerk darüber enthalten, dass dem Sarg keine Gegenstände beigefügt sind, unter Beilage einer Liste persönlicher Gegenstände und Wertsachen (außer Devisen) des Verstorbenen, falls diese mit dem Sarg transportiert werden. Die Zollabfertigung der persönlichen Gegenstände ist erfahrungsgemäß mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden. Es wird dringend empfohlen, von der Verschickung von persönlichen Sachen mit dem Leichentransport abzusehen.
  • Bescheinigung des örtlichen Epidemiedienstes. Es wird eine Bescheinigung darüber benötigt, dass die Todesursache nicht auf einer Infektionskrankheit beruht und dass keine seuchenrechtlichen Bedenken gegen die Ausfuhr der Leiche aus der Republik Belarus bestehen. Bei der Beförderung einer Urne entfällt diese Bescheinigung.
  • Genehmigung der jeweiligen diplomatischen Einrichtungen für die Transitbeförderung des Leichnams. Bei deutschen Staatsangehörigen: Konsularabteilung der polnischen Botschaft, Uliza Kropotkina 91A, 220002 Minsk bzw. polnische Generalkonsulate in Brest (Kujbyschew Str., 34) und Grodno (Budjonnogo Str., 48A). Hierfür benötigen Sie die Bescheinigung des Epidemiedienstes und den durch die Deutsche Botschaft ausgestellten Leichenpass. Die Transitgenehmigung für Polen entfällt bei einer Urnenbeförderung.

Nach Besorgung der o.g. Unterlagen wird ein von den Angehörigen zuvor beauftragtes (deutsches) Bestattungsinstitut mit internationaler Zulassung benachrichtigt.

Benötigte Unterlagen für die Ausstellung eines Leichenpasses:

  • Pass des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde mit Apostille
  • Die Urkunde ist bei einem Standesamt erhältlich und muss mit einer Apostille versehen werden.
  • Epidemiologisches Zeugnis über die Seuchenfreiheit
  • Bescheinigung über die Lötqualität des Sarges
  • Auftragsbestätigung der Angehörigen an ein Bestattungsunternehmen in Deutschland (schriftlich oder per Fax) unter Angabe seiner Adresse und der Anschrift des Friedhofs
  • Auftragsbestätigung eines örtlichen Bestattungsunternehmens
  • Bill of Loading, ausgestellt durch die jeweilige Fluggesellschaft (bei Beförderung auf dem Luftweg)

Benötigte Unterlagen für die Ausstellung einer Urnenbescheinigung:

  • Urne
  • Pass des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde mit Apostille
  • Die Urkunde ist bei einem Standesamt erhältlich und muss mit einer Apostille versehen werden.
  • Bescheinigung des Krematoriums für die Ausfuhr der Urne
  • Auftragsbestätigung der Angehörigen an ein Bestattungsunternehmen in Deutschland (schriftlich oder per Fax) unter Angabe seiner Adresse und der Anschrift des Friedhofs
  • Auftragsbestätigung eines örtlichen Bestattungsunternehmens

Gebühren

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf nachstehender Gebührenübersicht.

Zusätzliche Hinweise

Bitte bedenken Sie, dass die Deutsche Botschaft für die Formalitäten keinen Dolmetscher und keine Begleitperson zur Verfügung stellen kann. Es wird deshalb dringend angeraten, ein Bestattungsunternehmen mit Russisch sprechenden Mitarbeitern zu beauftragen.


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