Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Eheschließung in Belarus
Ein Ring Für Das Leben, © colourbox
Eheschließungen deutscher Verlobter vor belarussischen Standesämtern sind möglich, eine Eheschließung in der Deutschen Botschaft Minsk hingegen nicht.
Allgemeines
Eheschließungen deutscher Verlobter vor belarussischen Standesämtern sind möglich. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen, um alle Erfordernisse zu klären. Bei Fragen berät auch das Hauptstandesamt in Minsk:
Nach Kenntnis der Botschaft kann für eine Eheschließung das Standesamt grundsätzlich frei gewählt werden. Die Aufgebotsfrist dauert in der Regel drei Tage bis zu drei Monate, in Einzelfällen geht es jedoch schneller. Trauzeugen sind nicht unbedingt erforderlich, ein Dolmetscher dagegen wird benötigt, wenn ein Heiratswilliger nicht der russischen Sprache mächtig ist.
In der Regel beizubringende deutsche Unterlagen
In der Regel werden von deutschen Staatsangehörigen folgende Dokumente benötigt.
- gültiger Reisepass mit notariell beglaubigter Übersetzung
- Nachweis der Registrierung in Belarus
- ggf. Nachweis zu Vorehen (Scheidungsurkunde/Scheidungsurteil)
- ggf. Sterbeurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis(se) (eine Meldebescheinigung reicht nicht aus)
Für die genauen Anforderungen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen belarussischen Standesamt in Verbindung. Die deutschen Urkunden müssen von der zuständigen Behörde in Deutschland mit einer Apostille versehen sein. Ferner ist eine notariell beglaubigte Übersetzung in die russische Sprache erforderlich.
Belarussische Heiratsurkunde
Eine belarussische Heiratsurkunde muss zur Vorlage bei einem deutschen Standesamt am Wohnsitz des deutschen Ehepartners oder bei anderen deutschen Behörden mit einer Apostille versehen und übersetzt werden. Bei der Botschaft kann auf Wunsch der Antrag auf Eintragung in das deutsche Eheregister und somit die Beurkundung der Ehe gestellt werden.