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Ehefähigkeitszeugnis

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

Artikel

Zur Eheschließung vor einem belarussischen Standesamt benötigt jede/r deutsche Staatsangehörige unter anderem ein Ehefähigkeitszeugnis.

Antragstellung

Zur Eheschließung vor einem belarussischen Standesamt benötigt jede/r deutsche Staatsangehörige unter anderem ein Ehefähigkeitszeugnis.

Für deutsche Staatsangehörige ist für die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen das Standesamt am gegenwärtigen oder letzten innerdeutschen Wohnsitz zuständig.

Für Deutsche, die nie in Deutschland wohnhaft waren, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann bei der deutschen Auslandsvertretung in Belarus gestellt werden, wenn der/die deutsche Verlobte seinen/ihren gegenwärtigen Wohnsitz im Amtsbezirk dieser Auslandsvertretung hat. Die Botschaft leitet den Antrag jedoch nur an das zuständige deutsche Standesamt weiter. Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist die Botschaft nicht befugt. Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis empfiehlt es sich jedoch, den Antrag direkt beim zuständigen deutschen Standesamt zu stellen.

Grundsätzlich beizubringende Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Formular
  • gültige Pässe/ Personalausweise
  • amtliche Geburtsnachweise
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • (Ab-) Meldebescheinigungen
  • ggf. Nachweis über frühere Ehen
  • ggf. Nachweis über die Auflösung früherer Ehen
  • ggf. Passkopie des geschiedenen Ehegatten

Bitte beachten Sie, dass alle vorzulegenden Urkunden aus Belarus mit einer Apostille und einer notariell beglaubigten Übersetzung versehen sein müssen. Je nach Standesamt können auch weitere/ andere Unterlagen verlangt werden, und im Einzelfall kann auch eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer benötigt werden. Um diese Fragen und auch die in Deutschland entstehenden Gebühren zu klären, wenden Sie sich bitte vor Antragstellung an Ihr Standesamt.

Bitte beachten Sie: Zur Vorlage bei den belarussischen Behörden muss das Ehefähigkeitszeugnis mit einer Apostille versehen und in Belarus notariell beglaubigt übersetzt werden.

Wichtig: Eine Bescheinigung deutscher Meldebehörden mit Angabe des Familienstandes kann das Ehefähigkeitszeugnis für eine Verwendung in Belarus nicht ersetzen.

Weitere Informationen zur Eheschließung in Belarus finden Sie hier

Gebühren

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf nachstehender Gebührenübersicht.

Weitere Informationen

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