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Kampf gegen die Todesstrafe
Deutschland betrachtet das Recht auf Leben als höchstes Gut. Deshalb verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union seit vielen Jahren weltweit eine aktive Politik gegen die Todesstrafe.
Deutschland betrachtet das Recht auf Leben als höchstes Gut. Deshalb verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union seit vielen Jahren weltweit eine aktive Politik gegen die Todesstrafe. Hierbei gibt es beachtliche Erfolge: Immer mehr Staaten – derzeit über 130 – haben die Vollstreckung der Todesstrafe aufgehoben oder sie ganz abgeschafft; rund 95 % aller Hinrichtungen weltweit finden in nur mehr sieben Staaten statt.
Unser Einsatz gegen die Todesstrafe vollzieht sich auf mehreren Ebenen: Im Rahmen der Vereinten Nationen wirkt die Bundesregierung aktiv an der seit 2007 regelmäßig verabschiedeten VN-Resolution zur Aussetzung der Todesstrafe mit. Wichtigstes Ergebnis der erfolgreichen Verabschiedung dieser Resolution ist die sichtbare Dokumentation des weltweiten Trends zur Abschaffung der Todesstrafe. Zudem ist die Abschaffung der Todesstrafe immer wieder Thema in bilateralen Gesprächen mit Vertretern anderer Regierungen sowie Gegenstand der Projektförderung des Auswärtigen Amtes.
Als besonders sinnvoll erweisen sich Projekte, die informieren und für das Menschenrecht auf Leben sensibilisieren. Schließlich bemüht sich die Bundesregierung, im engen Schulterschluss mit ihren EU-Partnern, mit großem Engagement darum, durch diplomatische Interventionen bei Einzelfällen eine bevorstehende Vollstreckung von Todesurteilen abzuwenden.
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