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Menschenrechte: Fundament deutscher Außenpolitik

09.12.2022 - Artikel

Deutschland setzt sich weltweit beharrlich für die Menschenrechte ein. Denn das Engagement für die Menschenrechte ist nicht nur ein Grundwert unserer Außenpolitik – es dient auch deutschen Interessen.

Das internationale Symbol für Menschenrechte
Das internationale Symbol für Menschenrechte.© AA

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Es war die Vision von einer besseren Welt, die 1948, vor über 70 Jahren, Männer und Frauen aus allen Teilen der Welt in Paris zusammenführte. Eine Welt, in der alle Menschen in ihrer Würde als Individuen geschützt werden: Sie verabschiedeten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese geht von „der angeborenen Würde und den gleichen und unveräußerlichen Rechten“ der Menschen aus und spricht diese jedem Menschen zu, ohne dabei einen Unterschied nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion oder anderen Kriterien zuzulassen. Menschenrechte stehen jedem Menschen zu - allein aufgrund seines Menschseins und vollkommen unabhängig von Merkmalen, die uns Menschen voneinander unterscheiden können.

Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft

Deutschlands Verpflichtung zum Einsatz für die Menschenrechte ist auch eine Lehre aus dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte. In Artikel 1 des Grundgesetzes werden darum die Menschenwürde und die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt verankert. Das Grundgesetz garantiert also nicht nur die Menschenrechte in Deutschland, sondern verpflichtet uns, uns auf der ganzen Welt für den Schutz der Würde und der Grundfreiheiten der Menschen einzusetzen.

Moralische Verpflichtung und politisches Interesse

Portrait von Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe© Marco Fischer

Sich für Menschenrechte einzusetzen, ist aber nicht nur eine moralische und völkerrechtliche Verpflichtung aus dem Grundgesetz. Die Wahrung von Menschenrechten liegt auch im außenpolitischen Interesse Deutschlands. Beispiele auf der ganzen Welt zeigen: Wo Menschenrechte verletzt werden, kann es langfristig keinen Frieden und keine stabile Entwicklung geben. Geschützte Freiheit und Menschenwürde aber haben sich als Motor für Kreativität und Wohlstand erwiesen.

Für die Menschenrechtspolitik ist im Auswärtigen Amt neben der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, auch ein eigenes Fachreferat für Menschenrechte und Genderfragen zuständig. Zusammen setzen sie viele verschiedene Instrumente ein: Förderprogramme für Nichtregierungsorganisationen, politische Dialoge, öffentliche Stellungnahmen oder stille Diplomatie konnten schon in vielen Ländern die Menschenrechtslage verbessern.

15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

Die beste Verteidigerin der Menschenrechte: eine lebendige Zivilgesellschaft

Besonders wichtig für den Schutz der Menschenrechte ist eine Öffentlichkeit, die bei möglichen Rechtsverletzungen hinschaut. Hier setzt Deutschlands Engagement einen besonderen Schwerpunkt. Im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen, Religionsgruppen, Intellektuellen und engagierten Persönlichkeiten fördert Deutschland weltweit lebendige und aufmerksame Zivilgesellschaften. Denn wenn sich Bürger in vom Staat unabhängigen Gruppen und öffentlichen Foren engagieren können, ist das eine der besten Versicherungen gegen die Missachtung von Menschenrechten.

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Deutschland als Vertragsstaat

Auf der Grundlage der VN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ein umfassendes Vertragssystem zum Schutz der Menschenrechte geschaffen. Deutschland ist Vertragsstaat aller bedeutenden Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und ihrer Zusatzprotokolle und berichtet in regelmäßigen Abständen an die Vertragsausschüsse über die Umsetzung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen.

Auch in Europa besteht ein dichtes Netz aus Institutionen zum Schutz der Menschenrechte. Schlüsselrollen spielen dabei neben der Europäischen Union vor allem der Europarat und die OSZE:

Grundrechtsschutz in der EU

Europarat

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Deutschland betrachtet das Recht auf Leben als höchstes Gut. Deshalb verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union seit vielen Jahren weltweit eine aktive Politik gegen die Todesstrafe. Hierbei gibt es beachtliche Erfolge: Immer mehr Staaten – derzeit über 130 – haben die Vollstreckung der Todesstrafe aufgehoben oder sie ganz abgeschafft; rund 95 % aller Hinrichtungen weltweit finden in nur mehr sieben Staaten statt.

Unser Einsatz gegen die Todesstrafe vollzieht sich auf mehreren Ebenen: Im Rahmen der Vereinten Nationen wirkt die Bundesregierung aktiv an der seit 2007 regelmäßig verabschiedeten VN-Resolution zur Aussetzung der Todesstrafe mit. Wichtigstes Ergebnis der erfolgreichen Verabschiedung dieser Resolution ist die sichtbare Dokumentation des weltweiten Trends zur Abschaffung der Todesstrafe. Zudem ist die Abschaffung der Todesstrafe immer wieder Thema in bilateralen Gesprächen mit Vertretern anderer Regierungen sowie Gegenstand der Projektförderung des Auswärtigen Amtes.

Als besonders sinnvoll erweisen sich Projekte, die informieren und für das Menschenrecht auf Leben sensibilisieren. Schließlich bemüht sich die Bundesregierung, im engen Schulterschluss mit ihren EU-Partnern, mit großem Engagement darum, durch diplomatische Interventionen bei Einzelfällen eine bevorstehende Vollstreckung von Todesurteilen abzuwenden.

(Copyright: Auswärtiges Amt)

Die Speerspitzen der Menschenrechtsarbeit

In vielen Ländern nehmen Menschen enorme Risiken auf sich, um die Rechte Einzelner zu verteidigen, um Menschenrechte überhaupt bekannt zu machen oder um Organisationen zum Schutz bestimmter Rechte oder Bevölkerungsgruppen zu betreiben. Ärzte, Journalisten, Anwälte, Richter, Wissenschaftler, Gewerkschaftler oder Mitarbeiter von Menschenrechts-organisationen – das Spektrum ist breit. Oft greifen sie in die politische Diskussion ein und bringen menschenrechtliche Argumente zum Tragen, wo andere nur machtpolitisch oder interessengeleitet argumentieren. Ohne diese Menschen wüsste auch internationaler Beistand für die Menschenrechte kaum, wo er ansetzen soll, denn jede menschenrechtliche Entwicklung muss in erster Linie von der Bevölkerung eines Landes selbst getragen sein.

Finanzielle und diplomatische Unterstützung

Die Bundesregierung fördert diese mutigen Menschen – sie tritt in Dialog mit ihnen, schützt sie auf diplomatischem Wege und unterstützt sie auch finanziell, wo dies angebracht ist. Dazu beobachtet sie kontinuierlich und engmaschig die Lage von Menschenrechtsverteidigern, auch mit Hilfe von spezialisierten NGOs, und setzt sich auch für eine stetige Verbesserung dieses Beobachtungssystems ein. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Ländern in der Europäischen Union zusammen, die sich mit besonderen Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern eigene Maßstäbe gesetzt hat, um langfristig substantielle Verbesserungen für Menschenrechtsverteidiger zu erreichen.

UN-Erklärung mit Definition

Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde am 9. Dezember 1998 eine Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern verabschiedet. Sie
definiert grundsätzlich jeden Menschen als Menschenrechtsverteidiger, der sich friedlich für die Förderung und den Schutz von
Menschenrechten einsetzt. Ein wesentlicher Fortschritt war die Einrichtung des Amtes eines Sonderberichterstatters zur Situation
der Menschenrechtsverteidiger im Jahre 2000 durch die damalige Menschenrechtskommission.

Schutz durch Öffentlichkeit

Deutschland unterstützt immer wieder Projekte von und für Menschenrechtsverteidiger. Dazu gehören solche Projekte, die internationale Netzwerke unterstützen oder auch die Weiterbildung von Anwälten im Sudan oder die Begleitung von Menschenrechtsaktivisten in Kolumbien. Zudem unternimmt die Bundesregierung regelmäßig Demarchen zugunsten von Menschenrechtsverteidigern; die Bundeskanzlerin, der Außenminister und zahlreiche andere hochrangige Vertreter der Bundesrepublik treffen sich mit prominenten Aktivistinnen ebenso wie mit bisher unbekannten, verdienstvollen Schriftstellern, Anwältinnen oder Ärzten, denn Bekanntheit und Medienaufmerksamkeit ist eines der vielen Mittel, die ihnen einen verbesserten Schutz gewähren. Als Bestandteil des menschenrechtlichen Aktionsplans der Bundesregierung steht dieses Thema weiter ganz oben auf der Agenda der deutschen Außenpolitik.

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Belarussische Menschenrechtsorganisationen

Bezeichnung

Menschenrechtszentrum „Viasna“

Leitung

Menschenrechtszentrum „Viasna“

E-Mail

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