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Schutz von Menschenrechtsverteidigern

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In vielen Ländern nehmen Menschen enorme Risiken auf sich, um die Rechte Einzelner zu verteidigen, um Menschenrechte überhaupt bekannt zu machen oder um Organisationen zum Schutz bestimmter Rechte oder Bevölkerungsgruppen zu betreiben.

Die Speerspitzen der Menschenrechtsarbeit

In vielen Ländern nehmen Menschen enorme Risiken auf sich, um die Rechte Einzelner zu verteidigen, um Menschenrechte überhaupt bekannt zu machen oder um Organisationen zum Schutz bestimmter Rechte oder Bevölkerungsgruppen zu betreiben. Ärzte, Journalisten, Anwälte, Richter, Wissenschaftler, Gewerkschaftler oder Mitarbeiter von Menschenrechts-organisationen – das Spektrum ist breit. Oft greifen sie in die politische Diskussion ein und bringen menschenrechtliche Argumente zum Tragen, wo andere nur machtpolitisch oder interessengeleitet argumentieren. Ohne diese Menschen wüsste auch internationaler Beistand für die Menschenrechte kaum, wo er ansetzen soll, denn jede menschenrechtliche Entwicklung muss in erster Linie von der Bevölkerung eines Landes selbst getragen sein.

Finanzielle und diplomatische Unterstützung

Die Bundesregierung fördert diese mutigen Menschen – sie tritt in Dialog mit ihnen, schützt sie auf diplomatischem Wege und unterstützt sie auch finanziell, wo dies angebracht ist. Dazu beobachtet sie kontinuierlich und engmaschig die Lage von Menschenrechtsverteidigern, auch mit Hilfe von spezialisierten NGOs, und setzt sich auch für eine stetige Verbesserung dieses Beobachtungssystems ein. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Ländern in der Europäischen Union zusammen, die sich mit besonderen Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern eigene Maßstäbe gesetzt hat, um langfristig substantielle Verbesserungen für Menschenrechtsverteidiger zu erreichen.

UN-Erklärung mit Definition

Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde am 9. Dezember 1998 eine Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern verabschiedet. Sie
definiert grundsätzlich jeden Menschen als Menschenrechtsverteidiger, der sich friedlich für die Förderung und den Schutz von
Menschenrechten einsetzt. Ein wesentlicher Fortschritt war die Einrichtung des Amtes eines Sonderberichterstatters zur Situation
der Menschenrechtsverteidiger im Jahre 2000 durch die damalige Menschenrechtskommission.

Schutz durch Öffentlichkeit

Deutschland unterstützt immer wieder Projekte von und für Menschenrechtsverteidiger. Dazu gehören solche Projekte, die internationale Netzwerke unterstützen oder auch die Weiterbildung von Anwälten im Sudan oder die Begleitung von Menschenrechtsaktivisten in Kolumbien. Zudem unternimmt die Bundesregierung regelmäßig Demarchen zugunsten von Menschenrechtsverteidigern; die Bundeskanzlerin, der Außenminister und zahlreiche andere hochrangige Vertreter der Bundesrepublik treffen sich mit prominenten Aktivistinnen ebenso wie mit bisher unbekannten, verdienstvollen Schriftstellern, Anwältinnen oder Ärzten, denn Bekanntheit und Medienaufmerksamkeit ist eines der vielen Mittel, die ihnen einen verbesserten Schutz gewähren. Als Bestandteil des menschenrechtlichen Aktionsplans der Bundesregierung steht dieses Thema weiter ganz oben auf der Agenda der deutschen Außenpolitik.

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