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Arbeitsaufnahme im beschleunigten Fachkräfteverfahren mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
Sie haben bereits eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Nur Arbeitnehmer, die bereits eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten haben. Falls Sie keine solche Vorabzustimmung der Ausländerbehörde haben, lesen Sie bitte unseren Artikel sonstige Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch, falls Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorlegen.
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Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
- Anschließend lesen Sie bitte die Hinweise im Merkblatt und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste im Merkblatt ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste des Merkblatts unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren elektronischen Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
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Sollten Sie in der passenden Kategorie im Terminvergabesystem keinen freien Termin in den nächsten drei Wochen buchen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website an die Visastelle. Bitte buchen Sie keinen Termin in einer anderen Kategorie (z.B. für ein Schengenvisum); Ihr Antrag kann bei einem solchen Termin nicht entgegengenommen werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Ein bis zwei Wochen. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungsdauer auf bis zu drei Wochen verlängern.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.