Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Arbeitsaufnahme (nicht Blaue Karte)
Sie möchten als nicht hochqualifizierte Fachkraft oder im IT-Bereich arbeiten? Oder möchten Sie sich in Deutschland selbstständig machen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.
Für Fachkräfte: Bitte nutzen Sie die online Antragstellung im Auslandsportal. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und Vorgehensweisen. Im Moment ist die Anwendung nur auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Wen betreffen diese Informationen?
- Arbeitnehmer, die nicht hochqualifizierte Fachkräfte (siehe gesonderte Informationen unter „Blaue Karte EU“) sind.
- Arbeitnehmer, die im IT-Bereich tätig werden und in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Branche erlangt haben. Das vertraglich vereinbarte Gehalt muss mindestens 40.770 Euro brutto jährlich betragen. Ein Hochschul- oder Berufsabschluss ist in dem Fall nicht erforderlich.
- Ausländer, die sich als Selbständige in Deutschland niederlassen wollen. Voraussetzung ist ein wirtschaftliches Interesse, ein regionales Bedürfnis oder eine positive Auswirkung der Tätigkeit auf die Wirtschaft und eine gesicherte Finanzierung
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Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
- Anschließend lesen Sie bitte die Hinweise im Merkblatt und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste im Merkblatt ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste des Merkblatts unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren elektronischen Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Für Arbeitnehmer: zwischen vier und sechs Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
Für Selbständige: 6 Monate bis 1 Jahr
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.