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Ausbildungsplatzsuche

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Sie sind noch keine 25 Jahre alt und möchten einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.

Wen betreffen diese Informationen?

Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen möchten. Es muss ein Schulabschluss vorliegen, der entweder an einer deutschen Auslandsschule erworben wurde oder in Deutschland oder im jeweiligen Heimatland des Antragstellenden zum Hochschulzugang berechtigt.

Berufsausbildung
Berufsausbildung© colourbox
  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
  2. Anschließend lesen Sie bitte die Hinweise im Merkblatt und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste im Merkblatt ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste des Merkblatts unter Angabe von Ort und Datum.
  6. Füllen Sie danach bitte Ihren elektronischen Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Ein bis zwei Wochen.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


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