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Arbeitsaufnahme im beschleunigten Fachkräfteverfahren mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
Sie haben bereits eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Nur Arbeitnehmer, die bereits eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten haben. Falls Sie keine solche Vorabzustimmung der Ausländerbehörde haben, lesen Sie bitte unseren Artikel sonstige Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch, falls Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorlegen.
Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
Laboratory workplace for biotechnology Investigation. © Colourbox.de Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie in der passenden Kategorie im Terminvergabesystem keinen freien Termin in den nächsten drei Wochen buchen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website an die Visastelle. Bitte buchen Sie keinen Termin in einer anderen Kategorie (z.B. für ein Schengenvisum); Ihr Antrag kann bei einem solchen Termin nicht entgegengenommen werden.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben (auch wenn auf dem Antragsformular „bitte nicht kleben“ steht) und eines lose beifügen. - Vorabzustimmung der Ausländerbehörde (Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach § 81a AufenthG n.F.; zwei nicht beglaubigte Kopien, falls vorhanden auch das Original)
Falls die Vorabzustimmung dem Arbeitgeber durch die Ausländerbehörde im Original ausgehändigt wurde, ist die Vorlage des Originals bei Antragstellung unbedingt erforderlich. - Nachweis über Deutschkenntnisse
⬜ Bei Berufsausbildungen (§16a AufenthG) bzw. Anpassungsmaßnahmen (§ 16d AufenthG):
Anerkanntes A2- oder B1-Zertifikat (wie in der Vorabzustimmung angegeben); im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien
Anerkannt sind derzeit Zertifikate folgender Anbieter: Goethe-Institut e.V., telc GmbH, ÖSD, TestDaF-Instituts e.V.
⬜ Bei sonstigen Arbeitsaufnahmen (§18a bzw. §18b AufenthG) werden keine Sprachnachweise benötigt. Bitte beachten Sie die Angaben in der Vorabzustimmung.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Ein bis zwei Wochen. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungsdauer auf bis zu drei Wochen verlängern.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.