Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Anpassungsmaßnahme (Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation)

Artikel

Bei Ihrer Berufsausbildung wurde im Anerkennungsverfahren festgestellt, dass wesentliche Unterschiede zwischen der deutschen Ausbildung und Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung bestehen? Dann finden Sie hier alle Informationen zu der nun notwendigen Anpassungsmaßnahme.

Wen betreffen diese Informationen?

Potentielle Arbeitnehmer, bei denen ein Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Berufsausbildung bei der zuständigen Stelle in Deutschland (bspw. einer Handwerkskammer) angestoßen wurde und festgestellt wurde, dass wesentliche Unterschiede zwischen der deutschen Ausbildung und der im Ausland erworbenen Ausbildung durch eine Anpassungsmaßnahme ausgeglichen werden müssen. Diese Maßnahme muss geeignet sein, um die volle berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung in Deutschland zu erreichen. Nach Einreise und erfolgreichem Abschluss der Anpassungsmaßnahme ist in Deutschland der Zweckwechsel zur Erwerbstätigkeit bzw. zur Arbeitsplatzsuche ohne erneutes Visumverfahren möglich.

Über die Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de können Sie sich über Ihre Möglichkeiten zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland informieren. Insbesondere finden Sie hier die Kontaktdaten der Stellen in Deutschland, die für die Anerkennung in Ihrem Fall zuständig sind, und Ihnen den erforderlichen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses ausstellen können. Erst nach Erhalt eines solchen Bescheides können Sie ein Visum zwecks Durchführung einer Anpassungsmaßnahme beantragen.

! Wenn in Ihrem Fall die Gleichwertigkeit durch die zuständige Stelle direkt bestätigt werden kann und sie einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen möchten, so finden Sie die für Sie wichtigen Informationen bei „Arbeitsaufnahme“ bzw. „Blaue Karte EU“ auf der Internetseite der Botschaft.

Zwei Bauarbeiter auf einer Baustelle
Bauarbeiter© colourbox


  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen.
  • Qualifikationsnachweis
    Urkunde über den höchsten erreichten Bildungsabschluss mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
    ⬜ Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)

  • Bescheid der für die Anerkennung zuständigen Stelle
    ⬜ ausgestellt durch die örtlich zuständige Stelle in Deutschland (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Hierin müssen konkrete Defizite festgestellt werden und es muss vermerkt sein, welche Maßnahme konkret für eine Feststellung der Gleichwertigkeit notwendig ist.

  • Nachweis Ihrer konkreten Anpassungsmaßnahme
    a) Für praktische bzw. betrieblich durchgeführte Maßnahmen:
    ⬜ Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrag mit Tätigkeitsbeschreibung und Angaben zur Vergütung UND
    ⬜ Weiterbildungsplan (jeweils im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    b) Für theoretische Bildungsmaßnahmen, wie Anpassungslehrgänge:
    ⬜ Anmeldung, Zahlungsbestätigung und ggf. Weiterbildungsplan (jeweils im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) UND
    ⬜ Bestätigung durch die örtlich zuständige Anerkennungsbehörde, dass die konkrete Maßnahme zur Erreichung der Anerkennung geeignet ist (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Die Vorlage dieser Bestätigung kann unter Umständen entfallen.

  • Beschäftigung neben der Anpassungsmaßnahme
    Falls eine Beschäftigung neben der Anpassungsmaßnahme ausgeübt werden soll, die in einem engen berufsfachlichen Zusammenhang mit dem Beruf steht:
    Stellenbeschreibung, aus der der enge berufsfachliche Zusammenhang mit dem künftigen Beruf hervorgeht und Angaben zur Vergütung UND
    konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Anstellung als Fachkraft nach Abschluss der Anpassungsmaßnahme mit Angaben zur Vergütung

  • Sprachkenntnisse
    ⬜ Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) mindestens auf dem Niveau A2
    Für Gesundheitsberufe: mindestens auf dem Niveau B1.
    Nachweis erfolgt in der Regel durch ein Sprachzertifikat (kann in Ausnahmefällen entfallen).

  • Finanzierung (mindestens 882 Euro pro Monat)
    Vergütungsnachweis bei praktischen Maßnahmen bzw. einer geplanten Nebenbeschäftigung (bei Angabe des Bruttoverdienstes im Vertrag: mindestens 1.060 Euro pro Monat)
    Bei einem Fehlbetrag außerdem:
    ⬜ förmliche Verpflichtungserklärung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Mit Vermerk „Anpassungsmaßnahme“ und „Bonität nachgewiesen“
    ODER
    Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland (Nachweis zweifach) Hinweise zu der Eröffnung eines Sperrkontos finden Sie auf einem gesonderten Merkblatt.
    Es ist die Summe für die ersten 12 Monate einzuzahlen, auch wenn die Anpassungsmaßnahme länger dauern soll.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Für überwiegend betrieblich durchgeführte Anpassungsmaßnahmen: zwischen vier und sechs Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Für überwiegend schulische Anpassungsmaßnahmen: sechs bis acht Wochen.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.

nach oben