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Führungszeugnis

Führungszeugnis

Führungszeugnis, © dpa

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Die für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz.

Ausführliche Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses aus dem Ausland sowie das erforderliche Antragsformular in deutscher, englischer und französischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz

Sofern Ihnen eine Antragstellung online über die Internetseite des Bundesamts für Justiz nicht möglich ist, kann die notwendige Unterschriftbeglaubigung bei der Deutschen Botschaft Minsk erfolgen.

Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, bitten wir das Formular bereits vorab ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben zum Termin mitzubringen. Ferner ist die Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises zwingend erforderlich, z.B. Reisepass, Personalausweis.

Sollten Sie eine Apostille für das Führungszeugnis benötigen (was für die Vorlage bei belarussischen Behörden notwendig ist) wird Ihnen von der Botschaft ein Begleitschreiben ausgehändigt. Bitte teilen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache in jedem Fall mit, ob eine Apostille benötigt wird. Die Apostillierung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. Das Bundesamt für Justiz, welches das Führungszeugnis ausstellt, leitet dieses an das Bundesverwaltungsamt selbstständig weiter. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz „Führungszeugnis im Ausland verwenden“.

Bitte achten Sie darauf, dass zwingend eine ausländische Adresse auf dem Antragsformular im Feld „Absender“ angegeben werden muss, da dieses Formular ausschließlich für die Beantragung aus dem Ausland zugelassen ist. Zusätzlich ist es ratsam, Ihre Erreichbarkeiten (z.B.: Email-Adresse) auf dem Formular zu notieren. Sollten Sie noch eine postalische Adresse in Deutschland haben, so bitten wir Sie unbedingt, diese auch auf dem Formular anzugeben, da das Bundesverwaltungsamt, welches die Apostille erteilt, das Führungszeugnis nur an eine deutsche Adresse weiterleitet.

Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular nicht durch die Auslandsvertretungen an das Bundesamt für Justiz gesendet werden kann. Auch kann bei der Auslandsvertretung nicht die Gebühr in Höhe von 13,- Euro für die Ausstellung des Führungszeugnisses eingezahlt werden.

Das beglaubigte Antragsformular ist nach der Unterschriftsbeglaubigung von Ihnen per Post an das Bundesamt für Justiz zu übersenden. Das Bundesamt für Justiz oder das Bundesverwaltungsamt verschickt das fertige Führungszeugnis an die von Ihnen angegebene Anschrift.

Gebühr

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf nachstehender Gebührenübersicht

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