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Personalausweis
CeBIT 2015 - Elektronischer Personalausweis, © dpa Themendienst
Im Amtsbezirk der Botschaft lebende Deutsche ab 16 Jahren können neben Reisepässen ab dem 1. November 2022 auch einen Personalausweis bei der Botschaft Minsk beantragen.
Vorbemerkung
Im Amtsbezirk der Botschaft Minsk lebende Deutsche ab 16 Jahren können neben Reisepässen auch einen Personalausweis beantragen.
Allgemeine Informationen
Der seit November 2010 ausgestellte Personalausweis präsentiert sich im Scheckkartenformat und ist mit einem Chip ausgestattet. Auf Wunsch können als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal Fingerabdrücke gespeichert werden. Auf Wunsch können auch eine elektronische Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Bürgerterminals sowie eine Unterschriftsfunktion für das rechtverbindliche elektronische Unterschreiben von Verträgen, Anträgen, Urkunden etc. eingeschaltet werden.
Jeder Antragsteller erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält, unabhängig davon, ob Sie die Onlinefunktion nutzen wollen oder nicht.
Sie müssen Ihren alten Ausweis nicht umtauschen, solange er noch gültig ist. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.
Nähere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern.
Antragstellung
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache bei der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Terminabsprachen können montags bis donnerstags von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr und freitags von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr unter der Rufnummer +375-17-217 5996 oder über das Kontaktformular erfolgen. Die Passstelle der Botschaft ist von montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung geöffnet.
Minderjährige sind nicht zur eigenständigen Antragstellung berechtigt und müssen in Begleitung der Sorgeberechtigten vorsprechen. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, müssen eine amtlich beglaubigte Zustimmung (siehe Muster) und Passkopie des zweiten Elternteils vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Passantrag (s.u.)
- zwei aktuelle biometrische Lichtbilder
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis (falls vorhanden)
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besaß
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftanerkennung
- (Ab-) Meldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Heirats- oder Scheidungsurkunde
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
Falls Sie minderjährig sind, bringen Sie außerdem bitte folgende Dokumente mit:
- aktuellen Reisepass/ Personalausweis der Mutter
- aktuellen Reisepass/ Personalausweis des Vaters
- ggf. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis/ Einbürgerungsurkunde der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Ledigkeitsbescheinigung der Mutter
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden. Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden müssen. Nicht deutsche Urkunden (z.B. belarussische) müssen mit einer Apostille auf der Originalurkunde versehen werden. Hiervon ist eine notariell beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm 9:1995 anzufertigen. Urkunden aus anderen Ländern unterliegen ggf. anderen Voraussetzungen. Bitte kontaktieren Sie uns im Vorfeld.
Gebühren
Informationen zu den Gebühren finden Sie auf nachstehender Gebührenübersicht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa sechs bis acht Wochen.
Abholung
Der Personalausweis kann nur persönlich ausgehändigt werden. Er kann nur ausgegeben werden, wenn Sie den (möglichst vorherigen) Empfang des dazugehörigen PIN-Briefes bestätigen, den Sie ebenfalls über die Botschaft erhalten. Eine gleichzeitige Abholung erfolgt auf Ihr Risiko.
Verlust
Bitte geben Sie den Verlust bei der nächsten Polizeistelle und der Botschaft bekannt und kontaktieren Sie die Hotline +49-116 116.