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Passverlust

Deutscher Reisepass wird aus der Tasche gezogen, german passport drawn out of the pocket, © blickwinkel
Sie haben Ihren Pass verloren? Sprechen Sie bitte umgehend mit der nächstgelegenen Polizeistelle und geben dort den Verlust bekannt.
Erste Schritte
Sprechen Sie bitte umgehend mit der nächstgelegenen Polizeistelle und geben dort den Verlust bekannt. Sie erhalten ein polizeiliches Verlustprotokoll, mit dem Sie bei der Passstelle der Botschaft ein neues Reisedokument beantragen können.
Von der Botschaft ausgestellte Reisedokumente
Bei der Botschaft können Sie stets einen neuen Reisepass beantragen. Sollten Sie jedoch lediglich auf direktem Wege nach Deutschland zurückkehren wollen, können Sie auch einen Reiseausweis zur Rückkehr (auch: Passersatzpapier) beantragen.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Ausstellung eines Passersatzpapieres ist, dass Sie ihre Identität durch Vorlage geeigneter deutscher Dokumente belegen können. Unter Umständen muss eine Rückfrage beim zuständigen deutschen Einwohnermeldeamt erfolgen. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass die Reisedokumente nicht sofort ausgestellt werden können.
Vorzulegende Unterlagen
- polizeiliches Verlustprotokoll
- vollständig ausgefüllten Passantrag (s.u.)
- amtliches deutsches Ausweisdokument (Personalausweis, Kopie Ihres bisherigen Reisepasses etc.)
- zwei biometrische Passfotos
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen weitere Unterlagen benötigt werden können.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung des Reiseausweises als Passersatz beträgt 21,- EUR. Diese Gebühr erhöht sich bei Ausstellung außerhalb der Bürozeiten auf 29,- EUR.
Informationen für Doppelstaater
Sofern Sie neben der deutschen auch die belarussische oder russische Staatsangehörigkeit besitzen und noch über Ihren belarussischen oder russischen (Auslands-)Pass sowie den deutschen Personalausweis verfügen, benötigen Sie kein Ersatzdokument. Sie können mit dem Personalausweis wieder nach Deutschland einreisen. Wenn Ihnen auch Ihr belarussischer oder russischer (Auslands-)Pass abhanden gekommen ist, so können Sie erst nach Neuausstellung dieses Dokumentes ausreisen. Weitere Informationen finden sie hier
Belarussische Aufenthaltsgenehmigung
Für die Ausreise aus Belarus benötigen deutsche Staatsangehörige ein Ausreisevisum. Dafür ist die Behörde Ihrer Registrierung zuständig. Das Ausreisevisum wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt. Für die Beantragung wird eine Gebühr erhoben. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde für Migration und Staatsangehörigkeit (OGiM).