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Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu aktuellen deutschen Wiedergutmachungsprogrammen.
Verfolgte des Nationalsozialismus, die freiwillig in einem Ghetto arbeiteten, das sich in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs befand, können zwei Ausgleichszahlungen beantragen.
Nichtjüdische Verfolgte, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalbeihilfe erhalten, wenn sie bisher keine Wiedergutmachungsleistungen aus deutscher Quelle erhalten haben.
Zwangsausgebürgerte Verfolgte des Nazi-Regimes und ihre Nachkommen können in Deutschland wiedereingebürgert werden. Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.