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Rentenangelegenheiten
Senior couple in smart casual taking a walk, © colourbox.com
Hier finden Sie Informationen zu Lebensbescheinigungen, Beitragserstattungen und Sozialversicherungsabkommen.
Allgemeines
Die Botschaft kann in Rentenangelegenheiten keine Beratung anbieten. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Träger. Amtshandlungen in Rentenangelegenheiten sind kostenfrei.
Lebensbescheinigungen
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.
Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.
Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:
Bitte beachten Sie: wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei den ausländischen Behörden an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt eine deutsche Vertretung aufsuchen.
Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR-Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.
Wenn Sie zur Deutschen Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes: Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die deutschen Vertretungen. Kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch, um mit uns einen Termin zu vereinbaren.
Sie müssen persönlich erscheinen! Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis) mit.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. Eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite ist notwendig.
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro).
Beitragserstattungen
Personen, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind, aber nun ihren Aufenthalt im Ausland haben, können im Einzelfall einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Zuständig ist der jeweilige deutsche Versicherungsträger. Die Beglaubigung kann durch amtliche belarussische Stellen (Bürgermeisteramt, Notare o.ä.) oder aber nach vorheriger Terminabsprache durch die Botschaft erfolgen.
Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Website der Deutschen Rentenversicherung
Sozialversicherungsabkommen
Zwischen Deutschland und Belarus existiert kein Abkommen über Soziale Sicherheit (Sozialversicherungsabkommen).