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Adoption
Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com
Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus gilt das Haager Übereinkommen vom 29.05.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption seit 01.11.2003.
Die Republik Belarus befürwortet in der Praxis aber aus grundsätzlichen Erwägungen heraus Fremdadoptionen belarussischer Kinder ins Ausland nicht. Verwandten- und Stiefkindadoptionen bilden dabei eine Ausnahme. Leben das Kind in diesen Fällen in Belarus und die Annehmenden in einem anderen Vertragsstaat des HAÜ, ist das Übereinkommen einzuhalten.
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