Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Übertragung eines gültigen Aufenthaltstitels
Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel, der sich aber nicht in Ihrem aktuellen Reisepass befindet? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Visumübertragung und den benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Wenn Sie Inhaber eines gültigen in Deutschland von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt - EU oder Blaue Karte EU) sind,
dieser Aufenthaltstitel in Ihrem Reisepass eingeklebt ist oder in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt wurde und…
- - Ihr Reisepass anlässlich der Beantragung eines neuen (Inlands-)Reisepasses von den belarussischen Behörden eingezogen wurde, ODER
- Sie Ihren Reisepass (auch wenn darin nicht der Aufenthaltstitel eingeklebt ist) verloren haben bzw. dieser Ihnen gestohlen wurde, ODER
- Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihren Reisepass verloren haben bzw. diese Ihnen gestohlen wurden,
- UND Ihnen ein neuer Reisepass erteilt wurde; - Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verloren haben bzw. dieser Ihnen gestohlen wurde, Sie aber noch im Besitz Ihres Reisepasses sind,
können Sie die Übertragung des Aufenthaltstitels in Ihren (ggf. neuen) Reisepass beantragen. Sie können dann ein kurzfristiges nationales Visum für die Wiedereinreise nach Deutschland erhalten. Bei der zuständigen Ausländerbehörde müssen Sie dann nach Einreise einen neuen Aufenthaltstitel beantragen.
Wenn Ihr alter Reisepass nicht eingezogen wird, nachdem ein neuer Pass erteilt wurde (z.B. ungültig gestempelt), müssen Sie grundsätzlich keine Übertragung beantragen. Bitte achten Sie aber darauf, dass, sollte der Aufenthaltstitel in dem Pass eingeklebt sein, dieser nicht auch ungültig gemacht wird. Die Wiedereinreise nach Deutschland dürfte problemlos möglich sein, wenn Sie den neuen Pass, den alten Pass und (ggf.) den separaten gültigen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) vorlegen können. Bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde sollten Sie trotzdem baldmöglichst die Übertragung des Aufenthaltstitels in Ihren neuen Pass beantragen.
Ist Ihr Aufenthaltstitel hingegen nicht mehr gültig, so ist grundsätzlich ein reguläres Visumverfahren anzustoßen, hierfür beachten Sie bitte die jeweils für Ihren Aufenthaltszweck einschlägigen Informationen.
-
Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
-
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
-
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
-
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
-
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf das Antragsformular aufkleben und eines lose beifügen. - Nachweis der Gültigkeit des Aufenthaltstitels
⬜ nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten Ihres Passes, dem der Aufenthaltstitel zugeordnet war
⬜ nicht beglaubigte Kopie Ihres Aufenthaltstitels
Sollten Sie diese Kopien nicht vorlegen können, so ist eine Verlustbescheinigung der zuständigen Behörde (in der Regel Polizeibehörde) bezüglich Ihres Aufenthaltstitels bzw. Ihres Passes vorzulegen (im Original und eine nicht beglaubigte Kopie)
⬜ Falls zutreffend: Bescheinigung der belarussischen Behörde, dass Ihr Pass eingezogen wurde (im Original ohne Übersetzung mit einer nicht beglaubigten Kopie)
⬜ aktuelle Bestätigung der Ausländerbehörde über die Gültigkeit des Aufenthaltstitels (nicht älter als drei Monate, im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Sollten Sie kein Schreiben der Ausländerbehörde vorlegen, kann Ihr Antrag im regulären Verfahren weitergeleitet werden, die Regelbearbeitungsdauer kann sich jedoch in diesem Falle auf sechs bis acht Wochen erhöhen.
Sollten Sie kein Original des Schreibens vorlegen können, besteht die Möglichkeit, dass die Ausländerbehörde das Schreiben als PDF-Dokument per Mail vorab direkt an die Botschaft sendet. Allerdings sollten Sie in jedem Falle Kopien vorlegen können und bei Ihrer Vorsprache in der Botschaft darauf hinweisen, dass die Ausländerbehörde das Schreiben bereits vorab übersandte, um dieses Ihrem Antrag zuordnen zu können.
⬜ Nachweis über die letzte Ausreise aus Deutschland (z.B. Ausreisestempel im Pass, Flug-, Bustickets oder Ähnliches) mit einer nicht beglaubigten Kopie
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Etwa eine Woche.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.