Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Spätaussiedler
Sie möchten als Spätaussiedler nach Deutschland ausreisen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Spätaussiedler gem. §4 BVFG, einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge gem. §7 (2) BVFG sowie weitere Familienangehörige gem. §8 (2) BVFG.
- Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
- Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Etwa zwei bis drei Wochen.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.