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Jüdische Zuwanderer
Sie haben einen Aufnahmebescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.
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Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
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Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
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Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
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Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
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Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
! Reisen die im Aufnahmebescheid aufgeführten Personen nicht gemeinsam aus, kommt für die zurückbleibenden Personen ein Nachzug nur noch im Rahmen der regulären Familienzusammenführung in Frage.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument
Für belarussische Staatsangehörige: Reisepass „zur ständigen Wohnsitznahme in Deutschland“ (sog. PP-Pass) bzw. Nationalpass mit entsprechendem Stempel der zuständigen Behörde, wonach Wohnsitz in Deutschland genommen wird.
Für russische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Belarus: Nationalpass mit Abmeldebestätigung (im Original und mit einer nicht beglaubigten Kopie).
Für kasachische Staatsangehörige: Nationalpass mit Ausreiseerlaubnis.
Für alle zusätzlich: zwei nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes.
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein.
- Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf das Antragsformular aufkleben und eines lose beifügen. - Jüdische Zuwanderer
⬜ Aufnahmebescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Die Aufnahmezusage ist grundsätzlich ein Jahr ab Bekanntgabe wirksam und erlischt, wenn das Visum nicht innerhalb dieses Jahres beantragt wurde.
⬜ Falls die jüdischen Zuwanderer nicht gemeinsam nach Deutschland reisen:
Erklärung durch den/die Antragsteller/in, dass zur Kenntnis genommen wurde, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Nachzug nach Deutschland nur noch im Rahmen der Familienzusammenführung in Frage kommt
⬜ a) Falls der Antragsteller minderjährig ist und beide Eltern sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
- Vorsprache mit dem ebenfalls ausreisenden Elternteil
- notariell beglaubigte Einverständniserklärung (s. Textmuster) des verbleibenden sorgeberechtigten Elternteils für die ständige Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) ODER
- Gerichtsbeschluss über die Ausreise des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils
b) Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
- Geburtsurkunde des Kindes -mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
- Vorsprache zusammen mit diesem Sorgeberechtigten
UND Nachweise über die Sorgerechtslage mit -Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien), d.h.
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils ODER
- Bescheinigung über die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter ODER
- Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte -
Reisekrankenversicherung
⬜ Reisekrankenversicherung gültig für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Einreise mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Etwa ein bis zwei Wochen.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.