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Hospitation für Ärzte

Artikel

Sie sind Arzt und möchten in einem Krankenhaus in Deutschland hospitieren? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen.

Wen betreffen diese Informationen?

Ärzte, die in Deutschland z.B. in einem Krankenhaus hospitieren möchten, um sich ggf. auf eine Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet vorzubereiten. Eine Hospitation ist im Gegensatz zu einem Praktikum kein Beschäftigungsverhältnis, sondern ist gekennzeichnet durch das Sammeln von Kenntnissen und Erfahrungen in einem Tätigkeitsbereich ohne zeitliche und inhaltliche Festlegung und ohne rechtliche und tatsächliche Eingliederung in den Betrieb. Ärztliche Tätigkeiten dürfen im Rahmen von Hospitationen nicht wahrgenommen werden. Die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten (dazu zählen auch Routinetätigkeiten wie Blutabnahmen, Wundverschluss, Assistenz bei Operationen oder die Untersuchung von Patienten) ohne Berufserlaubnis bzw. Approbation ist darüber hinaus strafbar.

Stethoskop
A stethoscope is on the keyboard of a computer © Erwin Wodicka


Im Falle von Hospitationen bis zu 90 Tagen: Dieses Merkblatt betrifft grundsätzlich Ärzte, die sich über 90 Tage zu Hospitationszwecken in Deutschland aufhalten wollen. Ist eine Hospitation in einem Zeitraum von bis zu maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen geplant, wäre ein Schengen-Visum zu beantragen. Sie können sich in diesem Falle ebenfalls an den hier zur Verfügung gestellten Informationen orientieren. Statt eines Sperrkontos müsste die Finanzierung Ihres Aufenthalts jedoch gemäß den Regelungen für Schengen-Visa nachgewiesen werden. Weitergehende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zur Beantragung eines Schengen-Visums, z.B. für Geschäftsreisende.

Für Praktika siehe gesonderte Informationen hier. Zur Durchführung eines ärztlichen Praktikums ist bereits eine Berufserlaubnis erforderlich.

  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf das Antragsformular aufkleben und eines lose beifügen.
  • Hospitation
    ⬜ Unterschriebener Hospitationsvertrag (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
    Es müssen die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien, Beginn und Dauer des Vertrags, der Hospitationsort und etwaige Leistungen (ggf. Taschengeld bzw. Verpflegung) aus dem Vertrag hervorgehen. Der Vertrag sollte außerdem insbesondere die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten ausschließen bzw. eine kurze Beschreibung der Hospitation enthalten.
  • Nachweise über den beruflichen Werdegang und Sprachkenntnisse
    ⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
    ⬜ Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache
    Nachweis über Studienabschluss mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
    Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
    Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
    ⬜ Sprachzertifikat mindestens B1 (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
  • Finanzierung (mindestens 934 Euro pro Monat)
    ⬜ förmliche Verpflichtungserklärung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
    Mit Vermerk „Hospitation“ und „Bonität nachgewiesen“
    ODER
    Nachweis über Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland
    Hinweise zu der Eröffnung eines Sperrkontos finden Sie hier

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Zwischen acht und zehn Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


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