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Freiwilligendienst
Sie möchten einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den dazu benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Personen, die im Rahmen eines gesetzlich geregelten oder auf einem Programm der Europäischen Union beruhenden Freiwilligendienstes -beschäftigt werden. Hierunter fallen z.B. das freiwillige soziale, das freiwillige ökologische Jahr (FSJ, FÖJ). Die Dauer der Teilnahme richtet sich danach, welche Dauer die gesetzlichen Regelungen für den jeweiligen Freiwilligendienst bestimmen.
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Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
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Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
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Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
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Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
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Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf das Antragsformular aufkleben und eines lose beifügen. - Freiwilligendienst
⬜ Vertrag über den Freiwilligendienst (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie). Der Vertrag muss von allen Beteiligten unterschrieben sein:
- Trägerorganisation
- Einsatzstelle
- Freiwilliger (bei Minderjährigen, dessen Sorgeberechtigter)
Beim Bundesfreiwilligendienst:
- Zusätzlich BaFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:
- Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien;
- Beginn und Dauer des Vertrags;
- Angaben, um welche Art Freiwilligendienst es sich handelt;
- Art der beabsichtigten Tätigkeit;
- Arbeitsort,
- Höhe der Vergütung;
- Angabe darüber, ob die Organisation die Krankenversicherung des Freiwilligen übernimmt
⬜ Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
⬜ Falls der Antragsteller minderjährig ist und beide Eltern sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie);
- Vorsprache zusammen mit beiden Sorgeberechtigten
ODER deren notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
⬜ Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
- Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
- Vorsprache zusammen mit diesem Sorgeberechtigten
ODER dessen notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
UND Nachweise über die Sorgerechtslage mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie), d.h.
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils ODER
- Bescheinigung über die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter ODER
- Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte -
Nachweis über derzeitige oder bisherige Tätigkeit
⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
⬜ Falls vorhanden: Nachweis über Studienabschluss (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
ODER Studentenbuch (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
⬜ Falls vorhanden: Arbeitsbuch (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Eine Apostille oder Übersetzung des Studienabschlusses oder Studenten- bzw. Arbeitsbuchs ist nicht nötig
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Zwischen zwei und vier Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.