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Elternnachzug zu Fachkräften
Wen betreffen diese Informationen?
Dieses Merkblatt betrifft den Familiennachzug des ausländischen Elternteils zu einem Kind, sofern dieses eine in Deutschland lebende Fachkraft ist.
Sie können ein Visum zum Nachzug der Eltern beantragen, wenn der Fachkraft am oder nach dem 01. März 2024 erstmals ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Dies gilt auch für die Eltern des Ehegatten, wenn sich dieser dauerhaft im Bundesgebiet aufhält.
- Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
- Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Zwischen zwei und acht Monaten, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.