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Schengenvisum Kraftfahrer im Güterfernverkehr
1. Falls möglich, drucken Sie das Merkblatt aus und bringen Sie es zu Ihrer Vorsprache mit.
2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.
4. Wenn Sie dieses Merkblatt ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Bitte beachten Sie:
Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.
- Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumantrage zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.
- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Antrage für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. Merkblatt.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein.
- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
- Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen. Ebenso können wissentlich falsche Angaben in den Antragsunterlagen und bei Vorsprache zur Ablehnung führen.
- Ein Schengenvisum für Güterverkehr berechtigt maximal 90 Tage in einem Jahr zur Ausübung der Tätigkeit als Berufskraftfahrer in Deutschland.
- Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.
- Unaufgefordert per Post oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Dies gilt auch für Einladungen oder Verpflichtungserklärungen im Original.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Bitte richten Sie sich bei der Vorbereitung nach dem Merkblatt, da dieses den aktuellsten Stand wiedergibt)
- Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an den 3 dafür vorgesehenen Stellen
- Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
- Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt.
- Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten mit Personalangaben. Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre betragt. Mindestens 2 leeren Seiten mit Vermerk „VISAS“, mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums.
- Nachweise zum Reisezweck und zur Reisefinanzierung
- Begleitschreiben der Arbeitgeberfirma in deutscher oder englischer Sprache inkl. Erklärung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten des Fahrers im Schengenraum UND
- Vertrag über die Erbringung von Transportdienstleistungen zwischen der belarussischen Spedition und der Partnerspedition in deutscher Sprache UND
- Registrierung der Arbeitgeberfirma in Kopie UND
- Ausdruck der elektronischen Lizenz für Gütertransporte im Fernverkehr UND
- LKW-Fahrerzertifikat (Original und Kopie) UND
- Führerschein (Original und Kopie) UND
- Nachweise über die ordnungsgemäße Nutzung von Vorvisa als LKW-Fahrer:
- Beiblatt über die geleisteten Transporte in Form einer schriftlichen tabellarischen Aufstellung
Hinweis: Das Beiblatt ist als separates Dokument veröffentlicht. - UND, falls einschlägig: schriftliche Begründung, warum die Aufenthaltsdauer im Schengenraum für eine Fahrt 14 Tage überschritten hat.
- Beiblatt über die geleisteten Transporte in Form einer schriftlichen tabellarischen Aufstellung
Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache
Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monaten bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen Einreise oder 1 Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten (+1 Kopie) und genutzt. Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht (bei Minderjährigen Vollmacht der Eltern für die einreichende Person).
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.