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Schengenvisum Geschäftsreisen

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1. Falls möglich, drucken Sie dieses Merkblatt bitte aus und bringen Sie es zu Ihrer Vorsprache mit.

Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln
Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln © dpa


2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.

3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.

4. Wenn Sie dieses Merkblatt ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.

5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.

Bitte beachten Sie:

Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.


- Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumantrage zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.

- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Antrage für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. das Merkblatt.

- Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Kinder ab 12 Jahren müssen zwecks Abgabe ihrer Fingerabdrücke persönlich in der Botschaft erscheinen.

- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein. Minderjährige belarussische Staatsangehörige im Alter von bis zu zwölf Jahren sind von der Bearbeitungsgebühr befreit.

- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

- Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.

- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung fuhren. Ebenso können wissentlich falsche Angaben in den Antragsunterlagen und bei Vorsprache zur Ablehnung fuhren.

- Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.

- Unaufgefordert per Post oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Dies gilt auch für Einladungen oder Verpflichtungserklärungen im Original.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Bitte richten Sie sich bei der Vorbereitung nach dem Merkblatt, da dieses den aktuellsten Stand wiedergibt)


  • Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an allen dafür vorgesehenen Stellen (bei Minderjährigen: Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten)
  • Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
  • Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall abdeckt. Bei Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise ist eine Versicherung für den ersten Aufenthalt ausreichend.
  • Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten mit Personalangaben. Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre betragt. Mindestens 2 leeren Seiten mit Vermerk „VISAS“, mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums.
  • Nachweise zum Reisezweck
    • Von Seiten des Einladers:
      • Einladungsschreiben auf Firmenpapier im Original mit Datum, Namen des Gastes/ der Gäste und deren Firma, Reise-/ Aufenthaltsdaten, Grund und Zweck der Reise und
      • wenn die Unterschrift auf der Einladung nicht beglaubigt ist: Kopie vom Ausweis des Unterzeichners, und
      • Kopie des Handels- oder Vereinsregisterauszugs des Einladers (Aktueller Abdruck „AD“, nicht älter als 1 Jahr, zu erhalten beim zuständigen Amtsgericht oder über die Seite www.handelsregister.de ) oder, wenn zutreffend
      • Gewerbeanmeldung (GA) und aktueller Kontoauszug des Einladers
    • Wichtig: Wenn der Unterzeichner der Einladung nicht im Handels-/Vereinsregisterauszug eingetragen ist, benötigt er zusätzlich die Vollmacht einer laut Registerauszug vertretungsberechtigten Person.
    • Diese Unterlagen sind nicht notwendig, wenn der Einlader eine staatliche Einrichtung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung, internationale Organisation, Universität, Industrie- und Handelskammer) und die Einladung mit seinem Siegel versehen hat.
    • Von Seiten des Reisenden:
      • Schreiben des belarussischen Arbeitgebers in deutscher oder englischer Sprache, in dem die Position des Mitarbeiters im Unternehmen, sein monatliches Gehalt und sein Einstellungsdatum angegeben sind, und
      • Registrierung / Lizenz des belarussischen Arbeitgebers oder, falls zutreffend,
      • für Selbständige: Registrierung als Einzelunternehmer und Kontoauszug des Geschäftskontos der letzten drei Monate
  • Nachweise zur Finanzierung: Finanzielle Mittel müssen mindestens für die erste Reise nachgewiesen werden. Wenn die Dauer der ersten Reise nicht belegt ist, muss die Finanzierung mindestens für die ersten 90 Tage nachgewiesen werden. In der Regel sind mindestens 45 € pro Person und Tag nachzuweisen.
  • Bei Finanzierung durch den Reisenden:
    • Aktueller Kontoauszug und Einkommensnachweis des Antragstellers für die letzten 3 Monate, oder
    • Garantiebrief des belarussischen Arbeitgebers in englischer oder deutscher Sprache, dass alle anfallenden Kosten während der Reisen im Schengenraum übernommen werden.
  • Bei Finanzierung durch den Einlader:
    • schriftliche Übernahmeerklärung der einladenden Organisation für alle im Schengenraum entstehenden Kosten unter Bezugnahme auf §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz (kann in der Einladung enthalten sein).
  • Bei Kindern unter 18, die nur von einem Elternteil oder einer dritten Person begleitet werden:
  • persönliche Vorsprache beider Elternteile in der Visastelle oder
  • Einverständniserklärung der Eltern/ des nicht mitausreisenden Elternteils mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer Kopie
  • Unterlagen zu weiteren Konstellationen s. Merkblatt.

Der entsprechende Nachweis sollte mitgeführt und bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden können.

Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache

Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monaten bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen Einreise oder 1 Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten (+1 Kopie) und genutzt. Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht (bei Minderjährigen Vollmacht der Eltern für die einreichende Person).

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

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