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Schengenvisum - Besuch von Verwandten oder Freunden
Sie möchten Verwandte oder Freunde in Deutschland besuchen? Dann finden Sie hier alle Informationen zu der Antragstellung und den benötigten Unterlagen.
1. Falls möglich, drucken Sie das Merkblatt bitte aus und bringen Sie es zur Vorsprache mit.
2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen und sortieren Sie sie in der angegebenen Reihenfolge.
4. Wenn Sie dieses Dokument ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Bitte beachten Sie:
Lassen Sie keine Drittpersonen außerhalb der Botschaft Änderungen an Ihren Antragen vornehmen und bezahlen Sie auf keinen Fall Geld für „Beratungen“ zur Visumbeantragung oder Beschaffung von Unterlagen. Diese Personen sind nicht an unseren Bearbeitungsprozessen beteiligt und nicht qualifiziert, Sie sinnvoll zu beraten.
- Die Deutsche Botschaft in Minsk ist nur für Visumantrage zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Deutschland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien.
- Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich. Die Antragstellung soll in der Regel nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
- Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Antrage für Kinder müssen grundsätzlich durch ihre Eltern eingereicht werden. Zu Ausnahmen s. das Merkblatt.
- Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Kinder ab 12 Jahren müssen zwecks Abgabe ihrer Fingerabdrucke persönlich in der Botschaft erscheinen.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt für belarussische Staatsangehörige 35 Euro und ist bei Antragstellung in bar in Euro zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt oder beschriftet sein. Minderjährige belarussische Staatsangehörige im Alter von bis zu zwölf Jahren sind von der Bearbeitungsgebühr befreit.
- Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
- Begleitdokumente sind in deutscher oder englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorzulegen.
- Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung fuhren. Ebenso können wissentlich falsche Angaben in den Antragsunterlagen bei Vorsprache zur Ablehnung führen.
- Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
- Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Bitte richten Sie sich bei der Vorbereitung nach dem Merkblatt, da dieses den aktuellsten Stand wiedergibt)
- Visumantrag vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschriften an allen dafür vorgesehenen Stellen (bei Minderjährigen: Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten)
- Zwei aktuelle biometrische Passbilder (maximal 6 Monate alt) ein Bild auf das Antragsformular aufkleben, eines lose beifügen (dieses Bild erhalten Sie nach der Bearbeitung zurück)
- Reisekrankenversicherung Gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen Staaten, die die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus sowie die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes abdeckt. Bei Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise ist eine Versicherung für den ersten Aufenthalt ausreichend.
- Reisepass + Kopie seiner Identifikationsseiten mit Personalangaben. Der Pass ist nur bis maximal 10 Jahre nach seiner Ausstellung für Reisen in den Schengenraum verwendbar, auch wenn seine Gültigkeitsdauer langer als 10 Jahre betragt. Mindestens 2 leeren Seiten mit Vermerk „VISAS“, mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums.
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Nachweise zum Reisezweck Sofern keine Verpflichtungserklärung oder sonstige förmliche Einladung vorgelegt wird: schriftliche (unterschriebene) Einladung des Gastgebers auf Deutsch oder Englisch im Original mit Angaben zum Reisezweck und zur Reisedauer UND Kopie des Personalausweises; bei ausländischen Staatsangehörigen - eine Kopie des Reisepasses und - bei Nicht-EU-Staatsangehörigen - der Aufenthaltserlaubnis.
- Nachweise zur Finanzierung: durch Gastgeber im Zielland oder durch den Reisenden im zweiten Fall müssen finanzielle Mittel mindestens für die erste Reise nachgewiesen werden. Wenn die Dauer der ersten Reise nicht belegt ist, muss die Finanzierung mindestens für die ersten 90 Tage nachgewiesen werden.)
- Durch Gastgeber in Deutschland: Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 des Aufenthaltsgesetzes (Original und eine Kopie) abgegeben von Ihrem Gastgeber gegenüber der für seinen Wohnort zuständigen Behörde (meist Bürgeramt); bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate (siehe Merkblatt).
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Durch Gastgeber in Belgien, Luxemburg, Niederlanden, Österreich, Slowenien: s. Merkblatt.
Falls der Gastgeber kein Staatsangehöriger von Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz ist, zusätzlich: Kopie der Aufenthaltserlaubnis.
- Durch den Reisenden: Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate UND aktueller Kontoauszug mit mindestens 25,- € pro Aufenthaltstag.
- Nachweise zur persönlichen Situation in Belarus:
- Für Angestellte: Schreiben des Arbeitgebers, in dem die Position des Mitarbeiters im Unternehmen, sein monatliches Gehalt und sein Einstellungsdatum angegeben sind
- Für Selbstständige: Nachweis der Registrierung und Kontoauszug des Geschäftskontos der letzten drei Monate
- Für Studenten: aktuelle Studienbescheinigung
- Für Rentner: Rentenbescheinigung
- Für sonstige Personen: Nachweise zur familiären Situation in Belarus (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von in Belarus lebenden Kindern), Nachweise zur wirtschaftlichen Situation in Belarus (z.B. Einkommensnachweise des Ehepartners)
- Bei Kindern unter 18, die nur von einem Elternteil oder einer dritten Person begleitet werden:
- persönliche Vorsprache beider Elternteile in der Visastelle oder
- Einverständniserklärung der Eltern/ des nicht mitausreisenden Elternteils mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer Kopie
- Unterlagen zu weiteren Konstellationen s. Merkblatt
Der entsprechende Nachweis sollte auch bei der Reise mitgeführt und bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden können.
Bei Einreichung des Visumantrages ohne persönliche Vorsprache
Voraussetzung: Sie haben Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monaten bei der Visastelle eines Schengenstaats in Belarus erfolgreich abgegeben UND haben in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Schengenvisa zur einfachen Einreise oder 1 Jahres- oder Mehrjahresvisum rechtmäßig erhalten (+1 Kopie) und genutzt. Schriftliche, unterschriebene Vollmacht vom Antragsteller für die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht (bei Minderjährigen Vollmacht der Eltern für die einreichende Person).
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.