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Praktikum

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Sie möchten in Deutschland ein Praktikum machen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen.

  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

    Eine Krankenschwester und eine alte Frau in einem Rollstuhl
    Pflegeberuf© Colourbox.de
  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

! Bitte beachten Sie außerdem, dass die Aufnahme eines Praktikums nur erlaubt ist, wenn dies im Visum ausdrücklich gestattet wird. Ein Praktikum ist grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit und unterliegt grds. den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Zur Durchführung eines ärztlichen Praktikums ist bereits eine Berufserlaubnis erforderlich.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen.
  • Praktikum
    Unterschriebener Praktikumsvertrag (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    ODER
    konkretes Praktikumsangebot (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)

    Der Vertrag/Das Angebot muss folgende Informationen enthalten: genaue Bezeichnung der Vertragsparteien, Beginn und Dauer des Vertrags, Art der beabsichtigten Tätigkeit, Praktikumsort und Höhe der Vergütung.
    Praktikumsplan (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Daraus muss der Weiterbildungscharakter des Praktikums hervorgehen.
    Falls es sich um ein Praktikum während eines Hochschulstudiums im Ausland handelt:
    Nachweis über das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien); siehe www.zav.de
    Falls der Antragsteller minderjährig ist und beide Eltern sorgeberechtigt sind:
    - Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
    - notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) ODER
    - notariell beglaubigte Einverständniserklärung eines Elternteils UND Gerichtsbeschluss über die Ausreise des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils

    Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
    - Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
    - dessen notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)

    UND Nachweise über die Sorgerechtslage mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien), d.h.
    - Sterbeurkunde des anderen Elternteils ODER
    - Bescheinigung über die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter ODER
    - Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte

  • Nachweise über den beruflichen Werdegang
    ⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
    Falls vorhanden: Nachweis über Studienabschluss mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.

    Falls vorhanden: Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Etwa ein bis vier Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


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