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Elternnachzug
Sie sind ein sorgeberechtigter Elternteil eines deutschen Kindes und möchten die Personensorge in Deutschland ausüben? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den dazu benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Dieses Merkblatt betrifft den Familiennachzug des ausländischen Elternteils eines minderjährigen ledigen Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit zur Ausübung der Personensorge. Das Merkblatt betrifft auch den gemeinsamen Zuzug des Elternteils und des deutschen Kindes zum anderen, in Deutschland lebenden Elternteil.
Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen. - Nachweis der Abstammung
⬜ Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopien)
Bei Nachzug von Vätern zusätzlich:Heiratsurkunde/Vaterschaftsanerkennung mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
⬜ Falls das Kind noch nicht geboren ist (Beantragung nicht vor der 20. Schwangerschaftswoche):
Aktuelle Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie) Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes
⬜ Eine nicht beglaubigte Kopien des deutschen Reisepasses ODER Personalausweises des Kindes
⬜ Falls das Kind noch nicht geboren ist:Heiratsurkunde mit dem in Deutschland lebenden Elternteil des Kindes mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
ODER Vaterschaftsanerkennung mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie).SOWIE Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.- Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland
⬜ Falls das Kind bereits in Deutschland lebt:
Aktuelle Meldebescheinigung des Kindes (nicht älter als 6 Monate, im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
⬜ Falls der Zuzug gemeinsam mit einem Elternteil erfolgt oder das Kind noch nicht geboren ist:
- Eine nicht beglaubigte Kopie beider Seiten des Personalausweises des in Deutschland lebenden Elternteils
ODER
- Eine nicht beglaubigte Kopie des Reisepasses des in Deutschland lebenden ElternteilsUND aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate, im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
⬜ Formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Elternteils (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie; eine Beispielformulierung finden Sie hier)
⬜Für Personen mit ständigem Wohnsitz in Russland: Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (Mit Angabe der vollständigen Adressen und Erreichbarkeiten)
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Zwischen zwei und drei Monaten, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.