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Freiwilligendienst

Artikel

Sie möchten einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den dazu benötigten Unterlagen.

Wen betreffen diese Informationen?

Personen, die im Rahmen eines gesetzlich geregelten oder auf einem Programm der Europäischen Union beruhenden Freiwilligendienstes -beschäftigt werden. Hierunter fallen z.B. das freiwillige soziale, das freiwillige ökologische Jahr (FSJ, FÖJ). Die Dauer der Teilnahme richtet sich danach, welche Dauer die gesetzlichen Regelungen für den jeweiligen Freiwilligendienst bestimmen.

Bundesfreiwilligendienst im Krankenhaus
Bundesfreiwilligendienst im Krankenhaus© dpa


  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen.
  • Freiwilligendienst
    Vertrag über den Freiwilligendienst (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien). Der Vertrag muss von allen Beteiligten unterschrieben sein:
    - Trägerorganisation
    - Einsatzstelle
    - Freiwilliger (bei Minderjährigen, dessen Sorgeberechtigter)

    Beim Bundesfreiwilligendienst:
    - Zusätzlich BaFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:
    - Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien;
    - Beginn und Dauer des Vertrags;
    - Angaben, um welche Art Freiwilligendienst es sich handelt;
    - Art der beabsichtigten Tätigkeit;
    - Arbeitsort,
    - Höhe der Vergütung;
    - Angabe darüber, ob die Organisation die Krankenversicherung des Freiwilligen übernimmt

    Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
    Falls der Antragsteller minderjährig ist und beide Eltern sorgeberechtigt sind:
    - Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
    - Vorsprache zusammen mit beiden Sorgeberechtigten
    ODER deren notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)

    Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
    - Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
    - Vorsprache zusammen mit diesem Sorgeberechtigten
    ODER dessen notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    UND Nachweise über die Sorgerechtslage mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien), d.h.
    - Sterbeurkunde des anderen Elternteils ODER
    - Bescheinigung über die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter ODER
    - Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte

  • Nachweis über derzeitige oder bisherige Tätigkeit
    Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
    Falls vorhanden: Nachweis über Studienabschluss (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    ODER Studentenbuch (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Falls vorhanden: Arbeitsbuch (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Eine Apostille oder Übersetzung des Studienabschlusses oder Studenten- bzw. Arbeitsbuchs ist nicht nötig

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Zwischen zwei und vier Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


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