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Ehegattennachzug

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Sie möchten zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den dazu benötigten Unterlagen.

  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

    Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind
    Fröhliche Familie zu Hause© Colourbox
  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen.
  • Nachweis der gültigen Ehe
    Heiratsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original und eine nicht beglaubigte Kopie)
  • ⬜ Bei Vorehen: Scheidungsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original und einer nicht beglaubigten Kopie)
  • Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.

    ggf. Anerkennungsbescheid über die ausländische Ehescheidung/ Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
    Nähere Informationen finden Sie hier
    Erforderlich wenn:
    - Sie mit Ihrem Ex-Ehe- oder Lebenspartner keine gemeinsame Staatsangehörigkeit hatten

    ODER
    - Sie beide nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besaßen, in dem die Scheidung/ Aufhebung erfolgte UND
    - Ihre vorherige Ehe/ Lebenspartnerschaft in Dänemark oder einem Nicht-EU-Staat geschieden/ aufgehoben wurde.

  • Lebensgemeinschaft in Deutschland
    ⬜ Schriftliche, eigenhändig unterschriebene Einladung des in Deutschland lebenden Ehepartners, mit der er/sie bestätigt, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen und versichert, für die Lebenshaltungskosten aufzukommen. (im deutsch- oder englischsprachigen Original mit einer nicht beglaubigten Kopie; eine Beispielformulierung finden Sie hier)
    ⬜ Nicht beglaubigte Kopie beider Seiten des Personalausweises
    ODER
    - nicht beglaubigte Kopie des Reisepasses
    UND
    - aktuelle Meldebescheinigung in Deutschland (nicht älter als 6 Monate, im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
    ⬜ Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache durch ein anerkanntes A1-Zertifikat (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
    Anerkannt sind derzeit Zertifikate folgender Anbieter: Goethe-Institut e.V., telc GmbH, ÖSD, TestDaF-Instituts e.V.
    Bitte beachten: Gegenwärtig können anerkannte Sprachzertifikate in Belarus nicht erlangt werden. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Visastelle. Ausnahmen vom Erfordernis der Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten“


    Bei Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen, die schon in Deutschland leben:

    nicht beglaubigte Kopie beider Seiten des Aufenthaltstitels
    Bei Nachzug zu einem/einer Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaats (nicht Deutschland), Liechtensteins, Islands oder Norwegens:
    Nicht beglaubigte Kopien von dessen/deren Gehaltsmitteilungen der letzten drei Monate.
    Nachweis von Deutschkenntnissen ist nicht erforderlich

    Für Personen mit ständigem Wohnsitz in Russland: Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (Mit Angabe der vollständigen Adressen und Erreichbarkeiten)

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Zwischen zwei und drei Monaten, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


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