Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Blaue Karte

Artikel

Sie möchten in Deutschland als hochqualifizierte Fachkraft arbeiten? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.

Wen betreffen diese Informationen?

Hochschulabsolventen, die einen in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren Studienabschluss haben und die ein Gehalt von derzeit mindestens 58.400 Euro brutto im Jahr verdienen. In Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht (z.B. Ärzte, Ingenieure, IT-Branche), können Angehörige von Nicht-EU-Staaten auch unterhalb dieser Gehaltsschwelle die Blaue Karte EU erhalten, wenn sie zu vergleichbaren Bedingungen beschäftigt werden wie inländische Arbeitnehmer, insbesondere ein vergleichbares Gehalt verdienen, zur Zeit jedoch mindestens 45.552 Euro.

Пара пьет кофе
Жить и работать в Германии © colourbox


  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. 
  • Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen.      
  •  Arbeitsvertrag
    Unterschriebener Arbeitsvertrag (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    ODER konkretes Arbeitsplatzangebot (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Der Vertrag/Das Angebot muss Informationen zur Art der beabsichtigten Tätigkeit, Dauer der Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung und Arbeitszeit enthalten.
    Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Dieses muss vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt werden.
    ⬜ aktueller Handelsregisterauszug des Arbeitgebers, nicht älter als ein Jahr (zweifach)
    Bei Ärzten: mindestens Zusicherung der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis gem. §10 (1) BÄO (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    ODER Berufserlaubnis gem. §10 (1) BÄO (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    ODER Approbation (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
  • Qualifikationsnachweis
    Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
    ⬜ Hochschuldiplom mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
    ⬜ Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres Studienabschlusses (zweifach):
    Zwei Auszüge aus der Datenbank Anabin
    1.
    Auszug betreffend Ihrer Hochschule, die mit „H+“ bewertet sein muss UND
    2. Auszug betreffend Ihren konkreten Hochschulabschluss, der entweder als „entspricht“ oder „gleichwertig“ anzusehen sein muss.

    ODER
    Nachweis der Anerkennung Ihres Studienabschlusses (zweifach)

    Bescheid über das Ergebnis des Zeugnisbewertungsverfahrens bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (Anerkennungsbescheid), Informationen hier
    Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Etwa ein bis vier Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


Weitere Informationen

nach oben