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Sie möchten in Deutschland als hochqualifizierte Fachkraft arbeiten? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.


Bitte nutzen Sie die online Antragstellung im Auslandsportal. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und Vorgehensweisen. Im Moment ist die Anwendung nur auf Deutsch und Englisch verfügbar.

Wen betreffen diese Informationen?

Hochschulabsolventen, die einen in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren Studienabschluss haben und die ein Gehalt von derzeit mindestens 45.300 Euro brutto im Jahr verdienen. In Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht (z.B. Ärzte, Ingenieure, IT-Branche), können Angehörige von Nicht-EU-Staaten auch unterhalb dieser Gehaltsschwelle die Blaue Karte EU erhalten, wenn sie zu vergleichbaren Bedingungen beschäftigt werden wie inländische Arbeitnehmer, insbesondere ein vergleichbares Gehalt verdienen, zurzeit jedoch mindestens 41.041,80 Euro. Dies gilt auch Berufsanfänger mit Hochschulabschluss und für Fachkräfte, die keinen Hochschulabschluss vorweisen, aber ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben oder Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten im IT-Bereich besitzen.

Жить и работать в Германии
Жить и работать в Германии© colourbox


  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

  2. Anschließend lesen Sie bitte die Hinweise im Merkblatt und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste im Merkblatt ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste des Merkblatts unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren elektronischen Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Etwa ein bis vier Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


Weitere Informationen

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