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Beschäftigung als Berufskraftfahrer
Sie sollen in Deutschland als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen angestellt werden? Dann finden Sie hier alle Informationen rund um die Visumbeantragung.
Wen betreffen diese Informationen?
Personen, die im Bundesgebiet als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen angestellt werden.
Sollten Sie als Berufskraftfahrer für einen ausländischen Arbeitgeber lediglich für Transportfahrten ins Bundesgebiet einreisen (bis zu 90 Tage in 12 Monaten), so sind diese Informationen für Sie nicht einschlägig. Sehen Sie sich stattdessen bitte die Seite „Kraftfahrer im Güterfernverkehr“ an.
- Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
- Anschließend lesen Sie bitte die Hinweise im Merkblatt und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste im Merkblatt ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste des Merkblatts unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren elektronischen Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel zwischen vier und sechs Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.