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Beschäftigung als Berufskraftfahrer
Sie sollen in Deutschland als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen angestellt werden? Dann finden Sie hier alle Informationen rund um die Visumbeantragung.
Wen betreffen diese Informationen?
Personen, die im Bundesgebiet als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen angestellt werden.
Sollten Sie als Berufskraftfahrer für einen ausländischen Arbeitgeber lediglich für Transportfahrten ins Bundesgebiet einreisen (bis zu 90 Tage in 12 Monaten), so sind diese Informationen für Sie nicht einschlägig. Sehen Sie sich stattdessen bitte die Seite „Kraftfahrer im Güterfernverkehr“ an.

Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen. - a) Für Personen mit EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
⬜ Unterschriebener Arbeitsvertrag (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
ODER
konkretes Arbeitsplatzangebot (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Der Vertrag/Das Angebot muss Informationen zur Art der beabsichtigten Tätigkeit, Dauer der Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung und Arbeitszeit enthalten.
⬜ Ausgefülltes Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Dieses muss vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt werden.
⬜ EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
⬜ Nachweis der Absolvierung der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
b) Für Personen ohne EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
⬜ Unterschriebener Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Der Vertrag/Das Angebot muss Informationen zur Art der beabsichtigten anderweitigen Tätigkeit (Beifahrer, Lagerist o.ä.), Dauer der Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung und Arbeitszeit enthalten.
Personen, die die (beschleunigte) Grundqualifikation noch nicht absolviert haben, müssen dies in Deutschland innerhalb der ersten 15 Monate nachholen.
Der Arbeitsvertrag muss daher zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erlangung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und der (beschleunigten) Grundqualifikation verpflichten.Die Arbeitsbedingungen müssen vertraglich so gestaltet sein, dass die Fahrerlaubnis und die Qualifikation in 15 Monaten erreicht werden kann. In der Regel wird es sich daher um eine Teilzeitbeschäftigung handeln.
⬜ Ausgefülltes Formblatt „“ (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Dieses muss vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt werden.
⬜ Anmeldebestätigung zur geplanten Qualifizierungsmaßnahme
⬜ Konkretes Arbeitsplatzangebot für die Zeit nach den Qualifizierungsmaßnahmen und entsprechende ,,Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis„ (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Es muss sich um einen Arbeitsplatz als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr mit Kraftomnibussen bei demselben Arbeitgeber handeln.
⬜ Nachweis der Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrer im Heimatland (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Bei Vortätigkeit in Belarus müssen ein belarussischer Führerschein und eine belarussische “Driver Qualification Card„ vorgelegt werden.
⬜ Ggf. Nachweis der Absolvierung der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)Nachweis, dass im Zeitpunkt des Erwerbs der EU-/EWR-Grundqualifikation eine Beschäftigung bei einem Unternehmen in dem entsprechenden EU-/EWR-Staat stattfand oder für diesen Staat eine Arbeitsgenehmigung vorlag.
Beruflicher Werdegang
⬜ Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer SpracheFür Personen über 45 Jahre
⬜ Mindestgehalt von 48.180,- € brutto im Jahr bzw. ein Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel zwischen vier und sechs Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.