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Berufsausbildung
Sie sind Berufsanfänger und möchten in Deutschland eine Ausbildung machen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
Berufsanfänger, die in Deutschland eine Ausbildung machen möchten – auch wenn ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs vorangestellt ist.

Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen. - Ausbildung
⬜ Ausbildungsvertrag (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Mit einem deutschen Unternehmen, welches befähigt ist Auszubildende einzustellen
⬜ detaillierter Ausbildungsplan (zweifach)
⬜ Registrierung bei der zuständigen Ausbildungsstelle wie z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
⬜ Falls der Antragsteller minderjährig ist und beide Eltern sorgeberechtigt sind:- Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
- notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) ODER
- notariell beglaubigte Einverständniserklärung eines Elternteils UND Gerichtsbeschluss über die Ausreise des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils
⬜ Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
- Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien);
- dessen notariell beglaubigte Einverständniserklärung für diesen Aufenthalt, mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
UND Nachweise über die Sorgerechtslage mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien), d.h.
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils ODER
- Bescheinigung über die Eintragung des Vaters nach Angaben der Mutter ODER
- Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte
⬜ Falls ein ausbildungsvorbereitender Sprachkurs geplant ist, zusätzlich:
- Anmeldebestätigung der Sprachschule (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Mit Angabe der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) UND
- Bestätigung der Zahlung der Sprachkursgebühr (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) Qualifikationsnachweis
⬜ Abschlusszeugnis der Schule/Universität mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
⬜ Sprachzertifikat mindestens A2 (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)Bei Ausbildungen in einem reglementierten Gesundheitsberuf: Sprachzertifikat mindestens B1 (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Bei Ausbildungen, die einen Sprachkurs integrieren oder bei ausbildungsvorbereitenden Sprachkursen muss in der Regel kein Sprachnachweis erbracht werdenLebensunterhaltssicherung (mindestens 771 Euro pro Monat)
⬜ Das Ausbildungsgehalt muss mindestens 771 Euro betragen (bei Angabe des Bruttoverdienstes im Vertrag: mindestens 927 Euro pro Monat)
Muss im Arbeitsvertrag bestätigt sein
ODER
förmliche Verpflichtungserklärung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Mit Vermerk „zur Ausbildung“ und „Bonität nachgewiesen“
ODER
Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland (Nachweis zweifach)
Hinweise zu der Eröffnung eines Sperrkontos finden Sie auf unserer Webseite. Auch wenn ein vorgeschalteter Sprachkurs geplant ist, ist die Summe für 12 Monate einzuzahlen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Zwischen vier und sechs Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.