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Ausbildungsplatzsuche

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Sie sind noch keine 25 Jahre alt und möchten einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.

Wen betreffen diese Informationen?

Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen möchten. Es muss ein Schulabschluss vorliegen, der entweder an einer deutschen Auslandsschule erworben wurde oder in Deutschland oder im jeweiligen Heimatland des Antragstellenden zum Hochschulzugang berechtigt.

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Berufsausbildung© colourbox
  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen.
  • Qualifikationsnachweis bei Ausbildungsplatzsuche
    Schulabschlusszeugnis mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Ihr Abschluss muss entweder an einer deutschen Auslandsschule erworben worden sein oder er muss Sie entweder in Ihrem Heimatland oder in Deutschland zum Hochschulzugang berechtigen.
    Über ANABIN können Sie überprüfen, ob Sie durch Ihren Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben.
    Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache mit Angabe des angestrebten Arbeitsplatzes, der Branche und des Aufenthaltsortes (zweifach)
    ⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
    Soweit bereits verfügbar, weitere Nachweise über die Vorbereitung der Ausbildungsplatzsuche (z.B. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen)
    ⬜ Anerkanntes B2- Zertifikat (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien
    Anerkannt sind derzeit Zertifikate folgender Anbieter: Goethe-Institut e.V., telc GmbH, ÖSD, TestDaF-Instituts e.V.

    Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
  • Lebensunterhaltssicherung
    ⬜ förmliche Verpflichtungserklärung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
    Mit Vermerk Arbeitsplatzsuche und Bonität nachgewiesen
    ODER

    Konto- bzw. Kreditkartenauszüge eines Kontos in einem EU-Mitgliedsstaat (da der Kontozugang während Ihres Aufenthalts in Deutschland gewährleistet sein muss) der letzten drei Monate (zweifach)
    Für sechs Monaten müssen eigene Mittel in Höhe von 6.162 Euro vorhanden sein (sollten Sie weniger Mittel zur Verfügung haben, kann ein Visum für einen kürzeren Zeitraum beantragt werden)

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Ein bis zwei Wochen.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


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