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Au-pair

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Sie möchten als Au-pair in Deutschland arbeiten? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Altersgrenzen: mindestens 18 Jahre bei Aufnahme der Beschäftigung; Antragstellung vor dem 27. Geburtstag aber frühestens 6 Monate vor Aufnahme der Beschäftigung

  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1); diese Kenntnisse werden bei Antragstellung durch ein Gespräch über Alltagsthemen überprüft

  • in der Gastfamilie ist Deutsch Umgangssprache

  • Dauer des Au-pair-Verhältnisses: mindestens 6 Monate / höchstens 1 Jahr

  • mindestens ein minderjähriges Kind in der Gastfamilie

  • kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Au-pair und den Gasteltern

Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage über Au-pair-Aufenthalte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für Au-pair-Familien und Au-pair-Beschäftigte. Dort wählen Sie das Stichwort „Veröffentlichungen“ und geben „Au-pair“ in die Suchfunktion ein.

Foto eines lachenden Babys
Foto eines lachenden Babys© www.colourbox.com


  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.

  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.

  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.

  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.

  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.

  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags.
  • Reisedokument (Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Zwei aktuelle Passbilder (zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf das Antragsformular aufkleben und eines lose beifügen.
  • Beschäftigung als Au-pair
    ⬜ Au-pair-Vertrag in deutscher Sprache (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie).
    Fragebogen für die Gastfamilie (Vordruck der Bundesagentur für Arbeit im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
  • Sofern das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam, kann der Vertrag als Ausdruck eines PDF-Dokuments oder als Faxkopie vorgelegt werden.
    Die Liste dieser Agenturen finden Sie hier

    Der Vertrag muss die aktuellen Mindestbedingungen der Bundesagentur für Arbeit für Au-pair-Verhältnisse erfüllen und u.a. folgende Informationen enthalten:
    - genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Au-pair-Familie und Au-pair-Beschäftigte/r);
    - Beginn und Dauer des Vertrags,
    - allgemeine Pflichten der Gasteltern und der/des Au-pair-Beschäftigten;
    - Vereinbarung über Taschengeld (monatlich mindestens 280,00 EUR);
    - Verpflichtung der Gasteltern, die/den Au-pair-Beschäftigte/n auf ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie des Unfalls zu versichern;
    - Vereinbarung über die Arbeitszeit (maximal sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, mindestens zwei Werktage Erholungsurlaub pro Monat);

    - Zahlung des Sprachkurses durch dieGasteltern iHv 70,00 EUR/ Monat (max. 840 Euro in 12 Monaten)

    - Verpflichtung der Gasteltern, die Fahrtkosten zum Sprachkurs zusätzlich zu dem o. g. Betrag iHv 70,00 EUR zu bezahlen

    - Gewährung von 1,5 freien Tagen/ Woche

    - Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder.

    ⬜ Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache

  • Nachweis über derzeitige oder bisherige Tätigkeit
    beispielsweise Studienbescheinigung, Studienzeugnis, Arbeitsbuch (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie)
    Eine Apostille oder Übersetzung ist nicht nötig

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Zwischen vier und sechs Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


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