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Arbeitsaufnahme (nicht Blaue Karte)
Sie möchten als nicht hochqualifizierte Fachkraft oder im IT-Bereich arbeiten? Oder möchten Sie sich in Deutschland selbstständig machen? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.
Wen betreffen diese Informationen?
- Arbeitnehmer, die nicht hochqualifizierte Fachkräfte (siehe gesonderte Informationen unter „Blaue Karte EU“) sind. Die Zulassung der Beschäftigung orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.
Vocational training© Colourbox.de - Arbeitnehmer, die im IT-Bereich tätig werden und in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Branche erlangt haben. Das vertraglich vereinbarte Gehalt muss mindestens 52.560 Euro brutto jährlich betragen. Zudem müssen regelmäßig B1-Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Ein Hochschul- oder Berufsabschluss ist in dem Fall nicht erforderlich.
- Ausländer, die sich als Selbständige in Deutschland niederlassen wollen. Voraussetzung ist ein wirtschaftliches Interesse, ein regionales Bedürfnis oder eine positive Auswirkung der Tätigkeit auf die Wirtschaft und eine gesicherte Finanzierung
Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Bitte beachten Sie:
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (Zweifach und in deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein. - Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen. - a) Für Arbeitnehmer
⬜ Unterschriebener Arbeitsvertrag (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
ODER konkretes Arbeitsplatzangebot (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Der Vertrag/Das Angebot muss Informationen zur Art der beabsichtigten Tätigkeit, Dauer der Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung und Arbeitszeit enthalten.
⬜ Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Dieses muss vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt werden.
⬜ Bei Ärzten: mindestens Zusicherung der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis gem. §10 (1) BÄO (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
ODER Berufserlaubnis gem. §10 (1) BÄO (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
ODER Approbation (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien) b) Für Selbstständige
⬜ Vollständige Firmenbeschreibung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee in deutscher oder englischer Sprache. Es sollten folgende Angaben enthalten sein: Businessplan, Geschäftskonzept, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Marketingstrategie, Ertragsvorschau, Markt- und Konkurrenzanalyse.
⬜ Falls Ihr Unternehmen in Deutschland bereits gegründet wurde:
- Gründungsniederschrift (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
- Gesellschaftervertrag (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)Qualifikationsnachweis (für Arbeitnehmer und Selbstständige)
⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach)
⬜ Urkunde über den höchsten erreichten Bildungsabschluss mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
⬜ Bei Hochschulabschlüssen:
- Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres Studienabschlusses (zweifach)
- Zwei Auszüge aus der Datenbank Anabin:
1. Auszug betreffend Ihrer Hochschule, die mit „H+“ bewertet sein muss UND
2. Auszug betreffend Ihren konkreten Hochschulabschluss, der entweder als entspricht„ oder “gleichwertig„ anzusehen sein muss.ODER
- Nachweis der Anerkennung Ihres Studienabschlusses (zweifach)
- Bescheid über das Ergebnis des Zeugnisbewertungsverfahrens bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (Anerkennungsbescheid), Informationen hier
⬜ Bei Berufsabschlüssen:
- Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Es muss sich um Berufsabschlüsse handeln, denen eine mindestens zweijährige Ausbildung zugrunde liegt.
Über die Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de können Sie sich über Ihre Möglichkeiten zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland informieren. Insbesondere finden Sie dort die Kontaktdaten der Stellen in Deutschland, die für die Anerkennung in Ihrem Fall zuständig sind.
⬜ Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)- Sonderfall: Arbeitsaufnahme im IT Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung
⬜ - Unterschriebener Arbeitsvertrag (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
ODER
konkretes Arbeitsplatzangebot (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
In Ihrem Arbeitsvertrag muss ein Gehalt von mindestens 50.760 Euro brutto im Jahr festgelegt sein.
Der Vertrag/Das Angebot muss ansonsten Informationen zur Art der beabsichtigten Tätigkeit, Dauer der Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit enthalten.
⬜ Formblatt “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis„ (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Dieses muss vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt werden.
⬜ Anerkanntes B1-Zertifikat (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien
Anerkannt sind derzeit Zertifikate folgender Anbieter: Goethe-Institut e.V., telc GmbH, ÖSD, TestDaF-Instituts e.V.
Vom Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse kann im Einzelfall abgesehen werden.
⬜ Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)! Bitte beachten Sie: aus Ihrem Arbeitsbuch müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT- Bereich in den letzten sieben Jahren hervorgehen.
⬜ Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (zweifach) Für Personen über 45 Jahre
⬜ Mindestgehalt von 48.180,- € brutto im Jahr bzw. ein Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge (im Original mit zwei nicht beglaubigten Kopien)
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Für Arbeitnehmer: zwischen vier und sechs Wochen, in Einzelfällen auch kürzer oder länger.
Für Selbständige: 6 Monate bis 1 Jahr
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.