Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Aktuelle Informationen
Hier finden Sie alle aktuellen, wichtigen Informationen zur Visastelle der Botschaft Minsk. Bitte informieren Sie sich hier, bevor Sie eine Anfrage stellen oder einen Termin buchen.
- Hinweis für die belarussische Zivilbevölkerung
- Ist die Beantragung von Visa derzeit möglich?
- Was muss bei einer Terminbuchung beachtet werden?
- Welche Schutzmaßnahmen sind bei einem Besuch in der Visastelle einzuhalten?
- Informieren Sie sich über die in Deutschland geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit COVID-19!
- Welche Regelungen gelten derzeit für Spätaussiedler?
- Formulare und zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis
Hinweis für die belarussische Zivilbevölkerung
Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, den Austausch mit der belarussischen Zivilgesellschaft auf allen Ebenen verstärkt zu fördern. Die Deutsche Botschaft ist deshalb offen für Anfragen zu Unterstützungsmöglichkeiten in humanitären Fragen. Dies gilt auch in Einzelfällen und bei Fragen nach Einreisemöglichkeiten.
Ist die Beantragung von Visa derzeit möglich?
Die Beantragung von Visa ist derzeit nur zu bestimmten Aufenthaltszwecken möglich. Für welche Fälle eine Ausnahme vorliegt, ist in deutscher, englischer und französischer Sprache auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter „Coronavirus: Fragen und Antworten“ (FAQs) und dort unter „Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen“ erläutert:
Die Schengenvertretung für Slowenien (seit. 01.09.21), Belgien (seit 01.11.21) und die Niederlande (seit 01.12.21) wurden mittlerweile wieder aufgenommen. Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen zur Antragstellung.
Wir möchten ebenfalls auf die aktuell zusätzlich einzureichenden Unterlagen hinweisen. Sie finden die entsprechenden Unterlagen unter dem Punkt „Formulare“ am Ende dieser Seite.
Was muss bei einer Terminbuchung beachtet werden?
Bitte seien Sie darauf hingewiesen, dass die Antragstellung derzeit nur bei Vorliegen eines Ausnahmefalls von den Einreisebeschränkungen möglich ist. Zusätzlich können auch Visumanträge von Jüdischen Zuwandernden zur Bearbeitung angenommen werden.
Für die Beantragung eines nationalen Visums buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-System.
Für die Beantragung eines Schengen Visums steht das Online-System zurzeit lediglich LKW- und Busfahrern zur Verfügung. Alle anderen Antragsteller wenden sich für die Terminvereinbarung bitte telefonisch oder schriftlich, über das Kontaktformular, an uns.
Termine zur Antragstellung, die über das Online-System in den falschen Kategorien gebucht werden, werden automatisch gelöscht.
Ein Einlass in die Visastelle wird auf Grund einer solchen Fehlbuchung nicht gestattet.
Welche Schutzmaßnahmen sind bei einem Besuch in der Visastelle einzuhalten?
Der Einlass in die Räumlichkeiten der Botschaft ist weiterhin nur mit einer Schutzmaske gestattet.
Kommen Sie nicht zu Ihrem Termin, wenn Sie krank sind. Sagen Sie stattdessen Ihren Termin mit dieser Begründung ab.
Informieren Sie sich über die in Deutschland geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit COVID-19!
In Deutschland gelten derzeit vielerorts Einschränkungen des öffentlichen Lebens, teils in Abhängigkeit von der örtlichen epidemiologischen Lage, die sich jederzeit ändern können. Bundesregierung und Bundesländer haben den Zugang u.a. zu Beherbergungen (insbesondere Hotels), gastronomischen Einrichtungen (Restaurants, Bars, Clubs etc.) sowie Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen auf Personen mit Impf- und Genesenennachweis („2G-Regelung“) bzw. zusätzlichem Testnachweis („2G plus“) und können weitere Beschränkungen vornehmen. Deutschland erkennt dabei grundsätzlich nur durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassene Impfstoffe und Lizenzproduktionen von diesen an. Außerdem werden teils ausschließlich Digitale COVID-Zertifikate der EU und äquivalente Zertifikate akzeptiert. Damit ist der Zugang mit ausländischen Zertifikaten (physischen oder digitalen) zu bestimmten Orten und Veranstaltungen in vielen Fällen nicht möglich. Bitte informieren Sie sich daher vor einer Reise nach Deutschland selbstständig darüber, ob Ihre Reise und während der Reise geplante Aktivitäten überhaupt durchführbar sind. Informationen hierzu sind auf den Websites desjenigen Bundeslandes erhältlich, in das Sie reisen. Die deutschen Auslandsvertretungen können in dieser Hinsicht keine Verantwortung oder Beratung übernehmen.
Welche Regelungen gelten derzeit für Spätaussiedler?
Wenn Sie als Spätaussiedler/in mit einem Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamts ausreisen möchten, beachten Sie bitte zusätzlich die wichtigen Informationen hier .
Auf der Seite des BVA erhalten Sie außerdem einen Vordruck zur Verpflichtungserklärung zur Bereitstellung einer Unterkunft zur häuslichen Absonderung.
Formulare und zusätzliche Informationen
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus Virusvariantengebiet. Hier gelten eine Anmelde- , Nachweis- und Quarantänepflicht. Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden weitgehend aufgehoben.
Reisen während der COVID-19-Pandemie – Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben