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Forscher, Gastwissenschaftler und wissenschaftliche Mitarbeiter
Wen betreffen diese Informationen?
- Wissenschaftler aus Forschung und Lehre: von Hochschulen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die für eine wissenschaftliche Tätigkeit von deutschen Wissenschaftsorganisationen (z. B. DAAD) oder einer deutschen öffentlichen Stelle vermittelt werden und in diesem Zusammenhang in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten;
- Gastwissenschaftler (in der Regel mit ergänzendem Arbeits- oder Werkvertrag), Ingenieure und Techniker als technische Mitarbeiter im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers sowie wissenschaftliche Mitarbeiter, die auf Einladung einer Hochschule oder einer öffentlich-rechtlichen, überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten oder als öffentliches Unternehmen in privater Rechtsform geführten Forschungseinrichtung tätig werden.
- Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
- Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
- Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an, welche Dokumente Sie einreichen)
- Visumantrag (In deutscher Sprache ausgefüllt)
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags. - Reisedokument
Reisepass UND eine nicht beglaubigte Kopie der Identifikationsseiten des Passes (Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein) - Zwei aktuelle Passbilder
zwei aktuelle, identische, biometrische Passbilder (Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Ein Passbild auf das Antragsformular aufkleben und eines lose beifügen) - Wissenschaftliche Tätigkeit
Aufnahmevereinbarung für Forscher oder Vertrag zur Durchführung des Forschungsvorhabens bzw. verbindliches Arbeitsplatzangebot einer Forschungseinrichtung oder deutschen Hochschule (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie). Es müssen Informationen zu der Institution, der Art der wissenschaftlichen Tätigkeit, der zu besetzenden Stelle, der Dauer des Aufenthalts, der Finanzierung des Aufenthalts (d.h. Höhe des Gehalts oder Höhe des Stipendiums, aus welchen Mitteln dieses Stipendium gewährt wird) enthalten sein. Fest angestellte Wissenschaftler/ wissenschaftliche Mitarbeiter, für die keine Aufnahmevereinbarung vorliegt, legen bitte zusätzlich das Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit zwei Kopien vor. Dieses Formular ist vom künftigen Arbeitgeber auszufüllen. - Qualifikationsnachweis
Höchstes von Ihnen erlangtes Hochschuldiplom mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung (im Original mit einer nicht beglaubigten Kopie). Auf deutschen Urkunden wird keine Apostille benötigt. Auf Urkunden aus Belarus und anderen GUS-Staaten ist immer eine Apostille notwendig. Sollte Ihre Urkunde aus einem anderen Drittland stammen, wenden Sie sich an die Botschaft um zu erfahren, ob eine Apostille notwendig ist.
Wie lange Dauert die Bearbeitung?
Etwa ein bis zwei Wochen.
Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.