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Berufssportler und Berufstrainer

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Sie möchten in Deutschland als Berufssportler oder Berufstrainer arbeiten? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Antragstellung und den weiteren benötigten Unterlagen.

Wen betreffen diese Informationen?

Personen, die sich im Bundesgebiet ausschließlich als Berufssportler bzw. Berufstrainer aufhalten und deren Einsatz in deutschen Sportvereinen oder vergleichbaren am Wettkampfsport teilnehmenden Einrichtungen vorgesehen ist. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.

  1. Bitte drucken Sie dieses Merkblatt aus.
  2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
  4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  5. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum.
  6. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn.

Bitte beachten Sie:

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

(Kreuzen Sie, wenn möglich, auf der ausgedruckten Checkliste an (siehe unten Merkblatt), welche Dokumente Sie einreichen)

  • Visumantrag (Zweifach in deutscher Sprache ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
    Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos auf der Homepage der Botschaft. Wir empfehlen die Nutzung des VIDEX-Systems zum elektronischen Ausfüllen des Antrags: https://videx-national.diplo.de/
  • Reisedokument (Reisepass UND zwei nicht beglaubigte Kopien der Identifikationsseiten des Passes)
    Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen, unterschrieben und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein.
  • Drei aktuelle Passbilder (drei aktuelle, identische, biometrische Passbilder)
    Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein. Zwei Passbilder auf die Antragsformulare aufkleben und eines lose beifügen.
  • Krankenversicherung
    Nachweis über eine abgeschlossene Krankenversicherung inklusive 2 Kopien.
    Der Nachweis zur Krankenversicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden.

  • Arbeitsplatzangebot
    Verbindliches Arbeitsplatzangebot oder Vertrag mit einem deutschen Sportverein, das folgende Angaben beinhalten muss:

  • das Bruttogehalt

  • der Zeitraum des Arbeitsverhältnisses
  • die konkrete Tätigkeits-/ Stellenbeschreibung
  • der Beschäftigungsort
  • Es muss ein Bruttogehalt in Höhe von mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung nachgewiesen werden. Die Bemessungsgrenze wird jährlich neu angepasst; für das Jahr 2023 liegt das Mindestgehalt bei 3.650 Euro/brutto pro Monat.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    Formblatt inklusive 2 Kopien.
    Dieses Formular ist vom Arbeitgeber auszufüllen. Es kann hier runtergeladen werden.

  • Ggfs. Nachweis der sportlichen Qualifikation
    Nachweis in Form einer Bestätigung des zuständigen Sportfachverbands im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).
    Das Einvernehmen des DOSB gilt generell als erteilt, wenn der Einsatz in der höchsten Spiel- bzw. Wettkampfklasse erfolgt (bei Fußball auch in der 2. Bundesliga).

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Regelmäßig zwischen vier und sechs Wochen, in Einzelfällen kann es hiervon Abweichungen geben.

Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen können. Auch werden Sie darüber informiert, welche Art von Krankenversicherungsnachweis bei Abholung vorzulegen ist.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.

Weitere Informationen

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